
Brandschutz Büro – Vorschriften, Ausstattung, Checkliste
Brandschutz im Büro ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für Arbeitgeber. Die Einhaltung der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, die regelmäßige Unterweisung des Teams und die Ausbildung von Brandschutzhelfern sind wichtig, um im Ernstfall schnell zu reagieren.
Brandschutz im Büro: Das Wichtigste in Kürze
- Für den Brandschutz im Büro sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die technische Regel ASR A2.2 maßgeblich.
- Brandschutz-Ausstattung: Die Anzahl und Art der Feuerlöscher richtet sich nach der Grundfläche und der Brandgefährdung (meist „normale Gefährdung“ im Büro).
- Brandschutzhelfer: Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer benannt und geschult werden.
- Brandschutz-Unterweisung: Alle Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich über das Verhalten im Brandfall und die Fluchtwege belehrt werden.
- Wartung: Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden; Brandschutztüren und Meldeanlagen unterliegen kürzeren Intervallen.
Welche Vorschriften gelten für den Brandschutz im Büro?
Der Brandschutz im Büro wird in Deutschland hauptsächlich durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und konkretisierend durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 geregelt. Diese Vorschriften verpflichten dich als Arbeitgeber dazu, eine ausreichende Brandbekämpfung sicherzustellen, Evakuierungsmaßnahmen festzulegen und eine angemessene Anzahl an Mitarbeitern als Brandschutzhelfer auszubilden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 10 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Er muss die Personen benennen, die diese Aufgaben im Notfall übernehmen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie legt im Anhang (Punkt 2.2) fest, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein müssen und diese sowie Brandmeldeanlagen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
- ASR A2.2: Diese Technische Regel konkretisiert die ArbStättV. Sie gibt exakte Vorgaben zur Anzahl der notwendigen Feuerlöscher (Löschmitteleinheiten), zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und zur Ausbildung von Brandschutzhelfern (in der Regel 5 % der Belegschaft).
- DGUV Vorschrift 1: Diese Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften fordert eine regelmäßige Unterweisung aller Versicherten über die im Betrieb vorhandenen Gefahren sowie die Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.
Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz trägt immer der Arbeitgeber. Der Vermieter einer Immobilie ist für den baulichen Brandschutz (z. B. Brandschutztüren, Treppenhäuser) verantwortlich und der betriebliche Brandschutz (z. B. Feuerlöscher, Unterweisungen, Helfer-Ausbildung) liegt in der Verantwortung des mietenden Unternehmens.
Wie wird der Brandschutz im Büro und Betrieb gewährleistet?
Der Brandschutz im Büro setzt sich aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz zusammen. Bauliche Maßnahmen sollten durch den Gebäudeeigentümer realisiert werden, aber die Verantwortung für die anlagentechnische Ausstattung und die organisatorischen Abläufe liegt direkt beim Arbeitgeber im Büro.
Baulicher Brandschutz
Dieser Teil des Brandschutzes umfasst alle fest am Gebäude verbauten Maßnahmen, die eine Brandausbreitung verhindern und Rettungswege sichern.
- Brandabschnitte: Unterteilung des Gebäudes durch Brandwände.
- Flucht- und Rettungswege: Ausweisung von Treppenhäusern und Notausgängen, die im Brandfall rauchfrei bleiben müssen.
- Feuerwiderstandsklassen: Verwendung von Materialien, die Feuer für eine definierte Zeit (z. B. F90) standhalten.
Anlagentechnischer Brandschutz
Hierzu zählen alle technischen Installationen, die einen Brand zeitig erkennen oder die Bekämpfung unterstützen.
- Brandmeldeanlagen (BMA): Automatische Detektion von Rauch oder Hitze und direkte Alarmierung der Feuerwehr.
- Rauchabzugsanlagen (RWA): Leiten Rauchgase aus dem Gebäude ab, um Personen zu schützen und die Sichtverhältnisse für die Flucht zu verbessern.
- Sicherheitsbeleuchtung: Gewährleistet das Auffinden der Fluchtwege bei Stromausfall oder Verrauchung.
Organisatorischer Brandschutz
Dies ist der Bereich mit dem größten Handlungsbedarf für das Office Management, da er das menschliche Verhalten und die laufende Instandhaltung regelt.
- Brandschutzordnung: Erstellung der Teile A, B und C zur Regelung von Verhalten und Zuständigkeiten.
- Brandschutzhelfer: Benennung und Ausbildung von Mitarbeitern für die Erstbrandbekämpfung und Evakuierung.
- Wartung & Prüfung: Sicherstellung der Prüffristen für Feuerlöscher, Wandhydranten und Meldeanlagen.
- Unterweisungen: Regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter über die spezifischen Gefahren und Fluchtwege im Büro.
Wie viele Feuerlöscher braucht mein Büro?
Die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher in einem Büro richtet sich nach der Grundfläche und der Brandgefährdung, wobei für normale Verwaltungsgebäude in der Regel eine normale Gefährdung angenommen wird. Zur Ermittlung des Bedarfs dient das System der Löschmitteleinheiten (LE) gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, welches die unterschiedliche Leistungsfähigkeit verschiedener Löschmittel vergleichbar macht.
Schritt 1: Ermittlung der Brandgefährdung
Bevor die Anzahl berechnet wird, muss die Gefährdungsklasse festgelegt werden:
- Normale Gefährdung: Standard-Büros ohne hohe Brandlasten (z. B. gewöhnliche EDV-Arbeitsplätze, Akten in üblichem Umfang).
- Erhöhte Gefährdung: Räume mit brennbaren Flüssigkeiten, großen Lagern oder Werkstätten. Hier sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Schritt 2: Berechnung der Löschmitteleinheiten (LE)
Für Büros mit normaler Gefährdung gilt folgende Tabelle zur Bestimmung der notwendigen Löschmitteleinheiten aus der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Abschnitt 5.2, Tabelle 3):
Schritt 3: Auswahl der Feuerlöscher
Ein handelsüblicher 6-Liter-Schaumlöscher entspricht meist 6 bis 9 LE (je nach Leistungsfähigkeit). Im Büro ist die Wahl des Löschmittels wichtig. Lass dich hierzu durch ein Brandschutzunternehmen beraten:
- Schaumlöscher: Sie löschen effektiv und verursachen deutlich weniger Verschmutzung als Pulverlöscher.
- CO2-Löscher (Kohlendioxid): Pflicht für Serverräume oder bei viel IT-Hardware, da sie rückstandsfrei löschen und keine Kurzschlüsse durch Löschmittelrückstände provozieren.
- Pulverlöscher: Im Büro ungeeignet, da das feine Salzpulver die gesamte Elektronik und Einrichtung dauerhaft beschädigt (Korrosion).
Wichtige Platzierungsregeln für Feuerlöscher
- Erreichbarkeit: Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar sein (maximale Entfernung von jedem Punkt: 20 Meter).
- Montagehöhe: Die Griffhöhe sollte ca. 80 cm bis 120 cm betragen.
- Kennzeichnung: Jeder Standort muss durch das quadratische, rote Brandschutzzeichen (F001) oberhalb des Löschers markiert sein.

Wie viele Brandschutzhelfer müssen für mein Büro benannt werden?
Gemäß ASR A2.2 Abschnitt 7.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Diese Personen unterstützen im Ernstfall bei der Erstbrandbekämpfung und der Evakuierung der Kollegen.
- Die 5-Prozent-Regel: In der Regel ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend, sofern eine normale Brandgefährdung vorliegt (was auf die meisten Büros zutrifft).
- Anwesenheit: Bei der Berechnung müssen Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und mobiles Arbeiten (Hybrid Work) berücksichtigt werden. Es muss zu jeder Zeit eine ausreichende Anzahl an Helfern vor Ort sein.
- Besondere Gefährdung: Bei erhöhter Brandgefährdung oder einer großen Anzahl an Personen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Publikumsverkehr) muss die Quote individuell nach oben angepasst werden.
- Zusatzrollen: Oft ist es sinnvoll, Brandschutzhelfer gleichzeitig als Evakuierungshelfer einzusetzen, um die Räumung des Gebäudes strukturiert zu koordinieren.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Auffrischung
Ein Mitarbeiter wird erst durch eine fachkundige Unterweisung zum Brandschutzhelfer. Diese umfasst:
- Theoretische Grundlagen: Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Verhalten im Brandfall und die betriebliche Brandschutzorganisation.
- Praktische Übung: Der reale Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Löschmittel-Training).
- Intervall: Die Ausbildung sollte in der Regel alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (z. B. Umzug oder neue Verfahren) ist eine sofortige neue Unterweisung notwendig.
Welche Herausforderungen stellt Modern Work an den Brandschutz im Büro?
Die größte Herausforderung für den Brandschutz in modernen Bürokonzepten ist der mangelnde Überblick über die tatsächliche Personenzahl im Gebäude, bedingt durch Hybrid Work und Desk Sharing. Klassische, statische Anwesenheitslisten sind in einem solchen Arbeitsumfeld wirkungslos, da Mitarbeiter unregelmäßig erscheinen, Arbeitsplätze spontan wechseln oder das Büro verlassen, ohne sich abzumelden.
- Im Evakuierungsfall müssen Rettungskräfte wissen, wie viele Personen sich in welchen Brandabschnitten aufhalten. Papierlisten oder reine Buchungsdaten (die oft "No-Shows" enthalten) führen hier zu lebensgefährlichen Ungenauigkeiten.
- Bei freier Platzwahl besteht das Risiko, dass sich zu viele Personen gleichzeitig in einem Bereich aufhalten. Dies kann Fluchtwege überlasten oder die maximal zulässige Personenbelegung laut Brandschutzkonzept überschreiten.
- Da Teams rotieren, sind fest zugewiesene Brandschutzhelfer pro Etage oft nicht anwesend. Es muss sichergestellt werden, dass trotz hybrider Arbeit immer eine ausreichende Quote an geschultem Personal vor Ort ist.
Wie hilft Buchungssoftware und Anwesenheitserkennung beim Brandschutz im Büro?
PULT ist unsere Software für Arbeitsplatz- und Raumbuchung sowie automatisierte Anwesenheitserkennung. Über das Unternehmens-WLAN werden Smartphone, Tablet oder Laptop erkannt und die zugehörige Person automatisch als anwesend gelistet. Dadurch entsteht auch eine verlässliche Anwesenheitsliste für Notfallsituationen.
Im Gegensatz zu reinen Buchungssystemen erkennt PULT die tatsächliche Anwesenheit der Mitarbeiter und ermöglicht so eine präzise Koordination von Evakuierungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben.
- Notfallreport auf Knopfdruck (Emergency Export): Über einen Button können Administratoren sofort eine Liste aller Personen generieren, die aktuell im Büro anwesend sind. Da das System die Anwesenheit automatisch über die WLAN-Verbindung der Geräte erkennt, werden auch Mitarbeiter erfasst, die vergessen haben, einen Platz zu buchen.
- Automatisierte Kapazitätsbeschränkungen: In der Buchungslogik von PULT lassen sich maximale Personenzahlen pro Zone festlegen. Dies verhindert eine Überbelegung und stellt sicher, dass Brandschutzkonzepte und Fluchtwegkapazitäten jederzeit eingehalten werden.
- Vermeidung von Fehlern bei Evakuierungen: Die automatisierte Erfassung beendet das „Ratespiel“ am Sammelplatz. Rettungskräfte erhalten sofortige Klarheit darüber, ob das Gebäude vollständig geräumt ist oder ob sich noch Personen im Gefahrenbereich befinden könnten.
Tipp: Mehr zur automatischen Anwesenheitserkennung per WLAN erfährst du bei PULT Presence.
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