Wie Unternehmen ihren Arbeitsplatz nachhaltig gestalten können

Deutschland hat seine Treibhausgasemissionen bis 2024 bereits um rund 48 % gegenüber 1990 gesenkt und strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Insbesondere Gebäude, Verkehr und Teile der Wirtschaft bergen aber noch Potenzial, das sich bis zur nachhaltigen Gestaltung von Arbeitsplätzen zieht.

Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz: Das Wichtigste in Kürze

  • Nachhaltigkeit im Büro entsteht durch den sparsamen Einsatz von Energie und Materialien, gesunde Arbeitsbedingungen und eine Flächennutzung, die dem tatsächlichen Bedarf der Mitarbeiter entspricht.
  • Sofort umsetzbare Maßnahmen wie Geräte ausschalten, doppelseitig drucken, Videokonferenzen statt Kurzfahrten senken den Verbrauch sofort.
  • Gebäude verbrauchen den größten Anteil an Energie. Jede vermiedene Heiz-, Kühl- oder Beleuchtungsstunde senkt den Ressourcenbedarf.
  • Ergonomische Arbeitsplätze, gute Luftqualität und bedarfsgerecht gestaltete Zonen verringern gesundheitliche Belastungen und verbessern die Arbeitsfähigkeit.
  • Desk Sharing senkt den Ressourcenverbrauch, weil weniger ungenutzte Fläche betrieben werden muss und frei werdende Bereiche für benötigte Arbeitszonen genutzt werden können.
  • Eine nachhaltige Flächenplanung benötigt verlässliche Nutzungsdaten, damit Arbeitsplätze und Räume in Anzahl und Art zum tatsächlichen Bedarf passen.

Aus welchen Aspekten setzt sich Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz zusammen?

Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz setzt sich aus drei Bereichen zusammen: dem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen und wirtschaftlich sinnvollen Prozessen.

Es geht also darum, Energie und Materialien sparsam einzusetzen, den Arbeitsalltag für den Menschen möglichst gesund zu gestalten und gleichzeitig zielführende Strukturen im Unternehmen zu schaffen.

Ökologische Dimension

Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz umfasst alles, was den Ressourcenverbrauch im Büro beeinflusst:

  • Strom für Beleuchtung und IT
  • Heizung und Kühlung
  • Papierbedarf
  • Abfälle
  • Mobilität auf dem Weg zur Arbeit.

Gebäude zählen in Deutschland zu den größten Energieverbrauchern und stehen für rund 35 bis 40 % des Endenergieverbrauchs. Jede Verbesserung, etwa effizientere Beleuchtung, weniger Papier oder geregelte Mobilität, wirkt sich direkt aus.

Soziale Dimension

Hier stehen die gesundheitlichen Auswirkungen des Arbeitsplatzes sowie des -umfeldes im Mittelpunkt. Viele Fehlzeiten entstehen durch Muskel-Skelett-Beschwerden und psychische Belastungen.

Ergonomische Möbel, ausreichend Bewegung, gute Luftqualität und ruhige Arbeitsbedingungen erhalten und verbessern die Leistungsfähigkeit. Nachhaltigkeit meint deshalb auch: den Arbeitsplatz so gestalten, dass er den Angestellten dauerhaft guttut.

Ökonomische Dimension

Dieser Aspekt bezieht sich auf die Wirtschaftlichkeit im Arbeitsalltag. Stromkosten, Materialverbrauch, Gerätelebensdauer oder die Nutzung von Büroflächen haben direkten Einfluss auf das Budget.

Parallel dazu fordern neue EU-Vorgaben wie die CSRD (Corporate sustainability reporting) eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Maßnahmen, die Ressourcen im Unternehmen sparen und eindeutige Prozesse schaffen, helfen damit sowohl operativ als auch regulatorisch.

Wie lässt sich der Energie- und Ressourcenverbrauch im Büro senken?

Der Energie- und Ressourcenverbrauch im Büro entsteht hauptsächlich durch Heizung, Kühlung, Beleuchtung, IT-Geräte und Materialeinsatz. Mit einigen technischen Anpassungen und Regeln für Verhaltensweisen lassen sich diese Verbräuche deutlich senken.

Gebäudetechnik anpassen

  • Heiz- und Kühltemperaturen anpassen: Wenn die Raumtemperatur im Winter um 1 °C gesenkt wird, sinkt der Heizenergiebedarf um etwa 6 %. Im Sommer führt eine um 1 °C höhere Kühltemperatur zu vergleichbaren Einsparungen.
  • Lüftung richtig durchführen: Stoßlüften senkt die CO₂-Konzentration und vermeidet Wärme- bzw. Kälteverluste. Gekippte Fenster hingegen halten Räume dauerhaft offen und erhöhen den Energiebedarf deutlich.
  • Beleuchtung optimieren: Der Austausch älterer Leuchtmittel gegen LEDs reduziert den Stromverbrauch spürbar. Bewegungsmelder vermeiden Licht in ungenutzten Räumen, und zonenweise Beleuchtung verhindert, dass ganze Etagen eingeschaltet werden, obwohl nur einzelne Bereiche genutzt werden.

Regeln für den Betrieb festlegen

  • Energieeinstellungen für Arbeitsplätze: Terminals, Laptops und Monitore sollten nach festgelegten Zeitspannen automatisch in den Energiesparmodus wechseln und sich nach Arbeitsende ausschalten.
  • Geräte reduzieren: Ein einzelner großer Multifunktionsdrucker benötigt weniger Energie als mehrere kleine Geräte in verschiedenen Büros.
  • Zusatzgeräte prüfen: Mobile Heizlüfter, private Kühlschränke oder Tischventilatoren erhöhen den Verbrauch unverhältnismäßig stark. Unternehmen sollten definieren, welche Zusatzgeräte zulässig sind und welche nicht.

Verhalten im Büro anpassen

  • Geräte vollständig abschalten: Computer, Monitore und Peripherie sollten am Ende des Arbeitstages ausgeschaltet werden. Hoher Standby-Verbrauch entsteht hauptsächlich durch Geräte, die über Nacht oder am Wochenende laufen.
  • Türen geschlossen halten: Bei Heiz- oder Klimabetrieb steigt der Energiebedarf deutlich, wenn warme oder kalte Luft unkontrolliert entweicht. Geschlossene Türen reduzieren diesen Verlust.
  • Arbeitsmaterialien sorgfältig nutzen: Büromaterial sollte nur entnommen werden, wenn es benötigt wird. Eine gemeinsame Materialstelle verhindert, dass an mehreren Orten Vorräte angelegt und später entsorgt werden müssen.

Ressourcenverbrauch senken

  • Papierbedarf senken: Digitale Arbeitsabläufe ersetzen Ausdrucke. Wenn gedruckt wird, sollten doppelseitiger Druck und Schwarz-Weiß-Druck voreingestellt sein.
  • Recyclingpapier einsetzen: Recyclingpapier mit Umweltzeichen spart gegenüber Frischfaserpapier bis zu 78 % Wasser und rund 68 % Energie bei der Herstellung.
  • Verbrauchsmaterialien bündeln: Eine zentrale Lagerung vermeidet Doppelbestellungen und gibt einen Überblick über tatsächliche Verbräuche.

Wie richte ich mein Büro nachhaltig ein?

Eine nachhaltige Büroeinrichtung setzt auf drei Grundprinzipien: Materialien, die wenig Ressourcen verbrauchen und die Raumluft nicht belasten, Möbel, die viele Jahre genutzt und repariert werden können, und Arbeitsplätze, die körperliche Belastungen verringern. Darüber hinaus sollten Flächen so eingerichtet und genutzt werden, dass sie dem tatsächlichen Bedarf der Mitarbeiter gerecht werden.

Materialien auswählen, die Umwelt und Raumluft weniger belasten

Bei Möbeln und Ausstattungen beeinflusst die Materialwahl sowohl die Herstellungsbilanz als auch die Luftqualität am Arbeitsplatz.

  • Holz mit FSC- oder PEFC-Nachweis: Damit ist klar, dass das Holz aus nachweislich verantwortungsvoller Forstwirtschaft stammt.
  • Möbel mit geprüften Emissionen: Produkte mit Umweltzeichen wie dem Blauen Engel geben weniger flüchtige Stoffe an die Raumluft ab.
  • Modulare Möbel: Einzelteile wie Tischplatten, Rollen oder Beschläge lassen sich austauschen, ohne das gesamte Möbelstück entsorgen zu müssen.

Möbel wählen, die lange genutzt werden können

Langlebige Möbel senken den Ressourcenverbrauch, weil Ersatzkäufe seltener notwendig sind.

  • Stabile Konstruktionen: Robuste Tischgestelle, strapazierfähige Oberflächen und belastbare Mechaniken machen Reparaturen seltener.
  • Ersatzteile: Gasfedern, Armlehnen oder Rollen sollten separat bestellbar sein.
  • Refurbished-Möbel: Aufgearbeitete Möbel können gleiche Funktion bieten, aber mit deutlich geringerem Materialverbrauch.

Arbeitsplätze ergonomisch einrichten

Eine ergonomische Gestaltung verringert Rücken-, Nacken- und Schulterbeschwerden und reduziert damit häufige Ursachen für Fehlzeiten.

  • Höhenverstellbare Tische: Der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen entlastet die Wirbelsäule.
  • Anpassbare Stühle: Sitzhöhe, Sitztiefe, Rückenlehne und Armlehnen sollten einstellbar sein.
  • Bildschirme richtig platzieren: Die obere Bildschirmkante sollte ungefähr auf Augenhöhe liegen; Blendungen durch Fenster oder Lampen sind zu vermeiden.

Flächen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf einrichten

In vielen Unternehmen sorgt der gestiegene Anteil an Homeoffice-Zeiten dafür, dass Teile der Büroflächen zeitweise leer stehen und die Büroauslastung sinkt. Anstatt also dauerhaft persönlich zugewiesene Arbeitsplätze vorzuhalten, entsteht hier die Chance, das Nutzungskonzept der gesamten Fläche zu überdenken.

  • Arbeitsplätze teilen: Wenn Mitarbeiter nicht täglich anwesend sind, reichen weniger Schreibtische für die Einzelarbeit aus.
  • Zonen festlegen: Stille Bereiche für konzentriertes Arbeiten, Zonen für Austausch und Telefonate, Pausenbereiche und weitere für Sport und Ausgleich.
  • Buchungssoftware nutzen: Damit wird nachvollziehbar, wann welche Büroressourcen genutzt werden. Heizung, Klima und Belüftung sowie Reinigung und Wartung können besser gesteuert werden.
Tipp: Mit einer Buchungssoftware reservieren sich deine Angestellten einen Schreibtisch, Meetingraum oder eine Zone für den Teamtag. So erhält jeder fairen Zugriff auf alle Ressourcen.

Raumklima und Licht verbessern

  • Pflanzen einsetzen: Sie dämpfen Geräusche und verbessern die subjektiv wahrgenommene Luftqualität.
  • CO₂-Werte überwachen: Ein einfaches Messgerät zeigt, wann gelüftet werden sollte.
  • Beleuchtung gleichmäßig gestalten: Blendfreie, tageslichtnahe Beleuchtung entlastet die Augen und vermindert Ermüdung.

Wie können Mitarbeiter ihren Arbeitsweg und Geschäftsreisen nachhaltiger gestalten?

Nachhaltige Mobilität im Arbeitskontext bedeutet unnötige Wege zu vermeiden und unvermeidbare Wege mit Verkehrsmitteln zurückzulegen, die pro Kilometer weniger Emissionen verursachen. Der größte Einfluss entsteht durch die Wahl des Verkehrsmittels und die Frage, ob ein Termin überhaupt eine Fahrt erfordert.

Arbeitswege sinnvoll gestalten

Der tägliche Arbeitsweg ist in vielen Unternehmen der größte Emissionsfaktor im Bereich Mobilität. Der Unterschied zwischen Verkehrsmitteln ist erheblich.

  • Fahrrad für kurze Strecken: Bei kurzen Wegen ist das Fahrrad innerstädtisch das schnellste Verkehrsmittel. Es verursacht keine direkten Emissionen und entlastet gleichzeitig den Verkehr.
  • ÖPNV einsetzen, wenn möglich: Bus und Bahn verursachen deutlich weniger Emissionen pro Kilometer als das Auto. Für viele Mitarbeiter bietet sich ein Zuschuss zum Deutschlandticket an, da es den Umstieg erleichtert.
  • Mitfahrgelegenheiten bilden: Wenn mehrere Kollegen aus derselben Region kommen, reduziert ein gemeinsames Auto die Zahl der täglichen Fahrten.

Dienstwege und Termine prüfen

  • Digitale Abstimmungen: Wenn ein Termin keinen unmittelbar persönlichen Austausch erfordert, reicht eine Videokonferenz.
  • Mehrere Terminziele bündeln: Bei Besuchen vor Ort sollte geprüft werden, ob sich weitere Kundengespräche oder Lieferantenbesuche am selben Tag durchführen lassen.
  • Strecken kritisch bewerten: Kurze Dienstwege lassen sich zu Fuß oder mit dem Rad erledigen, sofern keine Materialien transportiert werden müssen.

Angebote des Unternehmens angleichen

Einige der genannten Mobilitätsmaßnahmen wirken erst, wenn das Unternehmen passende Rahmenbedingungen bereitstellt.

  • Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Überdachte Stellplätze und Lademöglichkeiten für E-Bikes erleichtern den Umstieg.
  • Umkleiden und Aufbewahrungsmöglichkeiten für den Helm, nasse Kleidung sowie Rucksack, Schuhe und Wechselkleidung.
  • Dienstfahrräder und Jobrad-Modelle: Eine Option für Beschäftigte, die kein eigenes Fahrrad nutzen möchten oder weitere Strecken fahren.

Wie lässt sich die Ernährung im Büro umweltfreundlicher gestalten?

Eine nachhaltige Ernährung im Büro entsteht durch die Auswahl der Lebensmittel, den Umgang mit Verpackungen und die Organisation der Gemeinschaftsverpflegung. Der größte Einfluss ergibt sich aus der Entscheidung, welche Mahlzeiten im Büro angeboten oder mitgebracht werden.

Vorteile einer gemeinschaftlichen Verpflegung

Eine Gemeinschaftsverpflegung über eine Kantine ermöglicht eine kostengünstige Ernährung, die jeder Einzelne für sich genommen nicht leisten kann.

Geringere Lebensmittelabfälle:

  • Caterer und Kantinen können Portionsgrößen planen, weil sie Anzahlen und Essgewohnheiten kennen.
  • Überproduktionen lassen sich reduzieren; Reste können weiter verteilt werden.
  • Abfall entsteht nicht an vielen einzelnen Arbeitsplätzen, sondern an einem Ort, an dem er kontrolliert und verringert werden kann.

Mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Gerichte:

  • Unternehmen können den Anteil pflanzlicher Gerichte erhöhen oder vegetarische Optionen zum Standard machen.
  • Lieferanten lassen sich bewusst auswählen (regional, saisonal, zertifiziert).
  • Die Qualität der Zutaten kann einheitlich festgelegt werden.

Weniger Verpackungen:

  • Gemeinschaftsverpflegung vermeidet zahlreiche Einzelverpackungen, die bei mitgebrachten To-go-Gerichten typischerweise anfallen.
  • Große Behälter und Mehrweg-Boxen ersetzen Einwegmaterial.
  • Getränke können über Wasserspender oder Karaffen bereitgestellt werden.

Niedrigere Kosten pro Portion:

  • Großgebinde sind günstiger als viele Einzelportionen.
  • Pflanzliche Gerichte sind im Durchschnitt preiswerter als fleischbasierte Mahlzeiten.
  • Geringere Abfallmengen senken die Entsorgungskosten.

Verbesserte Ernährung im Arbeitsalltag:

  • Durchdachte Speisepläne wirken sich positiv auf eine ausgewogene Ernährung aus.
  • Feste Essenszeiten und ein gemeinsamer Ort für die Mahlzeiten stärken das Gemeinschaftsgefühl und den Erholungswert der Pause.
  • Mitarbeiter müssen weniger spontan einkaufen, was meist zu weniger nachhaltigen Entscheidungen führt.

Wie sieht eine nachhaltige Flächennutzung im Büro aus?

Ein wesentlicher Teil des Nachhaltigkeitsgedankens entsteht durch die Frage, wie viel Bürofläche tatsächlich benötigt wird. Jede Fläche muss geheizt, gekühlt, beleuchtet und gereinigt werden, unabhängig davon, ob sie genutzt wird oder leer steht.

In vielen Unternehmen führt die hybride Arbeit dazu, dass ein großer Teil der Schreibtische an mehreren Tagen pro Woche unbesetzt bleibt. Damit entstehen Leerstände, die direkt zu unnötigem Ressourcenverbrauch führen.

Desk Sharing reduziert die ungenutzte Fläche:

Wenn Mitarbeiter nicht täglich im Büro sind, braucht es weniger feste Einzelarbeitsplätze. Beim Desk Sharing wird die Zahl der Tische an der tatsächlichen Anwesenheit ausgerichtet. Dadurch sinkt die Menge an dauerhaft vorgehaltener, aber nicht genutzter Fläche.

Der Vorteil liegt in weniger Verbrauch pro Quadratmeter:

  • weniger Heiz- und Kühllast
  • weniger Strombedarf für Licht
  • geringerer Reinigungsaufwand
  • weniger Möbel und Geräte, die bereitgestellt werden müssen

Die Fläche, die durch den Wegfall ungenutzter Arbeitsplätze entsteht, wird umgewidmet. Du kannst daraus Räume und Zonen schaffen, die der Arbeitsweise deiner Angestellten tatsächlich gerecht werden.

  • Zonen für konzentriertes Arbeiten mit akustischer Abschirmung
  • Bereiche für Austausch und Teamarbeit, die frei angepasst werden können
  • Telefonboxen und Rückzugsräume, die in offenen Büros häufig fehlen
  • Sozial- und Pausenbereiche, die den Aufenthalt im Büro aufwerten
  • Sportbereiche und Angebote für mentalen Ausgleich und Spiel

Diese Räume und Zonen lassen sich in der Booking Software PULT anlegen und buchen. Deine Mitarbeiter entscheiden selbst, welcher Ort, Raum oder Zone am besten zur tagesaktuellen Aufgabe passt.

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FAQ

Haben Sie Fragen?

Was bedeutet Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz?

Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz umfasst Maßnahmen, die Energie, Materialien und Raum sparsam nutzen, Gesundheitsbelastungen reduzieren und wirtschaftlich sinnvoll sind. Dazu gehören durchdachte Büromöbel, angepasste Pendelgewohnheiten, digitales Arbeiten, nachhaltige Essensentscheidungen und raumbewusste Büroplanung.

Welche nachhaltigen Maßnahmen können sofort am Arbeitsplatz umgesetzt werden?

Sofortige Maßnahmen umfassen das vollständige Ausschalten von Geräten, das Aktivieren des doppelseitigen Drucks, die Standardisierung der Abfalltrennung und die Wahl von Videoanrufen anstelle von Kurzreisen. Diese Maßnahmen reduzieren den Verbrauch und Abfall, ohne organisatorische Änderungen zu erfordern.

Wie kann der Energieverbrauch im Büro gesenkt werden?

Wichtige Hebel sind: die Raumtemperatur um 1 °C anpassen, Stoßlüftung anstelle von gekippten Fenstern, LED-Beleuchtung verwenden, Geräte nach der Arbeit ausschalten und unnötige zusätzliche Geräte vermeiden. Jede Maßnahme reduziert direkt den Heiz-, Kühl- oder Strombedarf.

Wie kann der Papierverbrauch im Büro dauerhaft reduziert werden?

Der Papierverbrauch kann durch digitale Genehmigungen, elektronische Unterschriften, zentrale Dokumentvorlagen und doppelseitigen Druck als Standard gesenkt werden. Für unvermeidlichen Druck sollte recyceltes Papier mit Umweltzertifizierung verwendet werden.

Warum spielt Büroflächen eine so wichtige Rolle in der Nachhaltigkeit?

Jeder Quadratmeter benötigt Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Reinigung. Ungenutzter Raum verursacht Verbrauch, ohne einen Nutzen zu bringen. Raumbewusste Planung senkt sowohl die Betriebskosten als auch den Ressourcenbedarf des gesamten Bürogebäudes.

Wie trägt Desk Sharing zur Nachhaltigkeit bei?

Desk Sharing reduziert ungenutzte Schreibtische und ermöglicht es, den Raum entsprechend der tatsächlichen Nachfrage zu nutzen. Dies senkt den Energieverbrauch, reduziert das benötigte Material für Möbel und schafft Platz für Zonen, die intensiver genutzt werden. Zuverlässige Nutzungs- und Anwesenheitsdaten bilden die Grundlage für diesen Ansatz.

Über den Autor

Isolde Van der Knaap

Hybrid Work-Enthusiast und Account Executive

Bei PULT gestalten wir die Zukunft des hybriden Arbeitsplatzes für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Ich konzentriere mich auf KMU und mittelständische Kunden in Europa und arbeite an allem, von Customer Discovery bis Onboarding. Ich bin sehr begeistert von New Work und bin 2024 nach Hamburg gezogen, obwohl ich ursprünglich aus Frankreich komme.

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Was hat der Betriebsrat beim Desk Sharing zu sagen?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt mehrere Mitbestimmungstatbestände, die je nach konkreter Ausgestaltung des Konzepts beim Desk Sharing greifen können. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert einstweilige Verfügungen und erhebliche Projektverzögerungen.

Was hat der Betriebsrat beim Desk Sharing zu sagen?

Wer Desk Sharing im Unternehmen einführen will, sieht sich schnell einer wichtigen Frage gegenüber: Muss der Betriebsrat beteiligt werden, und wenn ja, in welchem Umfang? Eine pauschale Antwort gibt es nicht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt mehrere Mitbestimmungstatbestände, die je nach konkreter Ausgestaltung des Konzepts beim Desk Sharing greifen können. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert einstweilige Verfügungen und erhebliche Projektverzögerungen.

Was der Betriebsrat beim Desk Sharing zu sagen hat: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Desk-Sharing-Konzept als solches ist mitbestimmungsfrei. Der Arbeitgeber darf es im Rahmen seines Direktionsrechts einführen. Die konkrete Ausgestaltung ist es fast nie.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG greift, sobald Regelungen das Ordnungsverhalten der Mitarbeitenden betreffen.
  • § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat bereits in der Planungsphase frühzeitig und umfassend zu informieren.
  • Eine Betriebsvereinbarung ist beim Desk Sharing der rechtssicherste Weg.

Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz bei Desk Sharing?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Desk Sharing anordnen. Die genaue Ausgestaltung ist aber fast immer mitbestimmungspflichtig. Das gilt vor allem dann, wenn Regeln zur Arbeitsplatznutzung, digitale Buchungstools, der Gesundheitsschutz oder Änderungen der Arbeitsumgebung betroffen sind.

Das BetrVG kennt mehrere Paragrafen, die bei Desk Sharing relevant sein können:

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Ordnung im Betrieb: Die Trennlinie zwischen mitbestimmungspflichtigem Ordnungsverhalten und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten verläuft fließend. Regelungen, die unmittelbar die Arbeitsleistung abfordern (z.B. täglich einen freien Platz suchen), gelten als Arbeitsverhalten und sind mitbestimmungsfrei. Regelungen zum betrieblichen Zusammenleben, wie der Umgang mit persönlichen Gegenständen oder die Nutzung von Schließfächern, gelten als Ordnungsverhalten und sind mitbestimmungspflichtig.

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Technische Überwachungseinrichtungen: Bestimmte Aspekte von Desk Sharing, wie die Nutzung von Buchungs- oder Belegungstools, fallen unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn damit eine Kontrolle der Leistung und des Verhaltens der Mitarbeitenden verbunden ist. Sobald ein Buchungstool Daten über Anwesenheitszeiten oder Nutzungsmuster erhebt, die auf Einzelpersonen rückführbar sind, greift das Mitbestimmungsrecht.

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – Gesundheitsschutz: Ergonomie-Anforderungen, Gefährdungsbeurteilungen und Hygieneregelungen für geteilte Arbeitsplätze können diesen Tatbestand erfüllen. Das LAG Baden-Württemberg lehnte ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in einem konkreten Fall ab, da die Einführung von Desk Sharing allein nicht zu einer konkreten Gefährdung der Arbeitnehmer führe. Eine Gefährdungsbeurteilung müsse das erst feststellen.

§ 90 BetrVG – Informationspflicht: § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat frühzeitig und umfassend etwa über geplante Änderungen an Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen oder der Arbeitsumgebung zu informieren. Diese Informationspflicht greift bereits in der Planungsphase. Wer den Betriebsrat erst informiert, wenn die Umbaumaßnahmen bereits anlaufen, hat diesen Zeitpunkt verpasst.

§ 111 BetrVG – Betriebsänderung: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Einführung von Desk Sharing in der Regel nicht als Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG gewertet. Anders sieht es aus, wenn Desk Sharing Teil einer größeren Umstrukturierung ist.

Was sagt die Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates?

Die Rechtsprechung zum Thema Desk Sharing und Betriebsrat ist alles andere als einheitlich. Dasselbe Konzept wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Gerichten gegensätzlich bewertet. Es komme demnach nicht auf das Konzept als Ganzes an, sondern auf die einzelnen Regelungen darin. Drei Entscheidungen zeigen, wo die Gerichte die Grenzlinien ziehen.

Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main gab dem Antrag eines Betriebsrats statt, der die Unterlassung der Einführung von Desk Sharing verlangte. Das Gericht sah mehrere Mitbestimmungstatbestände als berührt an. Die einseitige Einführung dieses Arbeitssystems durch den Arbeitgeber sei deshalb unzulässig gewesen. Der Betriebsrat konnte die weitere Umsetzung schließlich per einstweiliger Verfügung stoppen.

LAG Düsseldorf (Az. 3 TaBVGa 6/17): Das LAG Düsseldorf entschied in einem anderen Fall, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hatte, weil das konkrete Konzept keine mitbestimmungspflichtigen Regelungen enthielt. Die Frage, wo genau die Trennlinie zwischen mitbestimmungsfreier Konkretisierung der Arbeitspflicht und mitbestimmtem Ordnungsverhalten liegt, ist dennoch auch nach dieser Entscheidung weitgehend ungeklärt. Eine grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fehlt bisher.

LAG Baden-Württemberg (Az. 21 TaBV 7/24, August 2024): Weder die Entscheidung, Desk Sharing einzuführen, noch eine begleitende Clean-Desk-Policy als solche unterliegen nach diesem Urteil der Mitbestimmung des Betriebsrats. Beides betreffe das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Allerdings können Regelungen zum Umgang mit persönlichen Gegenständen das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betreffen. Auch die Regelung der Nutzung bestimmter Betriebsflächen zu Pausen- und Arbeitszwecken kann mitbestimmungspflichtig sein.

Für die Praxis bedeutet das, dass nicht das Konzept als Ganzes, sondern jede einzelne Regelung darin auf Mitbestimmungspflicht geprüft werden muss. Wer pauschalisiert, liegt fast immer falsch.

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Was muss in der Betriebsvereinbarung zum Desk Sharing stehen?

Eine Betriebsvereinbarung ist in der Praxis der zuverlässigste Weg, um das Projekt rechtssicher umzusetzen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob im Einzelfall ein echtes Mitbestimmungsrecht besteht oder nicht.

Damit Desk Sharing und Arbeitsrecht vereinbar werden, muss eine rechtssichere Betriebsvereinbarung diese Kernpunkte regeln:

  1. Geltungsbereich: Welche Standorte, Abteilungen und Beschäftigtengruppen fallen unter die Vereinbarung? Gilt sie standortübergreifend, ist in der Regel der Gesamtbetriebsrat zuständig.
  2. Buchungsregeln: Wie wird ein Arbeitsplatz reserviert? Per App, Terminal oder spontan? Welche Vorlaufzeiten gelten, welche Stornierungsfristen?
  3. Clean-Desk-Policy: Welche persönlichen Gegenstände dürfen mitgebracht werden, wie werden sie aufbewahrt, wer stellt Schließfächer oder Rollcontainer bereit?
  4. Datenschutz und Buchungssystem: Digitale Buchungssysteme können unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG fallen, wenn sie Daten über Buchungszeiten, Anwesenheitsdauer oder individuelle Nutzungsmuster erfassen. Die Vereinbarung muss festlegen, welche Daten erhoben werden, wie lange diese gespeichert werden und wer darauf zugriffsberechtigt ist. Tools wie PULT umgehen diese Streitfrage von vornherein: Auswertungen erfolgen ausschließlich aggregiert auf Teamebene, ohne Rückschlüsse auf Einzelpersonen und erfüllen damit die Anforderungen, die Betriebsräte bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG typischerweise stellen.
  5. Ergonomie und Gesundheitsschutz: Vorgaben zur Ausstattung geteilter Plätze (Bildschirm, Tastatur, Stuhl), zur Reinigung und zu besonderen Bedürfnissen einzelner Beschäftigter.
  6. Sonderregelungen: Schwangere, Mitarbeitende mit Behinderung oder bestimmten Tätigkeitsprofilen können Anspruch auf einen festen Platz und besondere Desk-Sharing-Regeln haben.
  7. Kontrollmechanismen: Wie werden Buchungsdaten ausgewertet? Nur aggregiert auf Teamebene oder auch auf Einzelpersonenebene? Letzteres ist in der Regel mitbestimmungspflichtig und datenschutzrechtlich heikel.

Wie wird der Betriebsrat in Desk Sharing am besten eingebunden?

Immer wieder begehen Führungskräfte den Fehler, dass sie den Betriebsrat erst über die Einführung von Desk Sharing informieren, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist. Das ist taktisch unklug und verletzt in vielen Fällen § 90 BetrVG.

Sobald intern die Idee entsteht, Desk Sharing einzuführen, beginnt die Informationspflicht. Der Betriebsrat erhält Planungsunterlagen, Flächenkonzepte und Zeitpläne. Im nächsten Schritt wird das Konzept gemeinsam auf mitbestimmungspflichtige Regelungen geprüft: Welche Bereiche berühren § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 oder 7 BetrVG? Diese Prüfung verhindert, dass einzelne Regelungen später zum Stolperstein werden.

Sind mitbestimmungspflichtige Bereiche identifiziert, beginnen die formellen Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle. Dieses Verfahren kann Projekte um Monate verzögern. Nach Abschluss der Vereinbarung beginnt die Umsetzung. Eine Evaluationsklausel legt zudem fest, wann und wie die Betriebsparteien das Konzept gemeinsam überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Wer frühzeitig transparent kommuniziert und eine saubere Betriebsvereinbarung abschließt, hat die meisten Konflikte bereits vermieden, bevor sie entstehen. Für das Buchungssystem gilt dasselbe Prinzip.

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Hybrides Arbeiten

Arbeitsmodelle 2026 » Überblick & Vergleich

Mit dem passenden modernen Arbeitsmodell kannst du dein Team so aufstellen, dass du unnötige Kosten vermeidest und deine Mitarbeitenden rundum zufrieden bleiben.

Arbeitsmodelle im Überblick: Welches passt zu deinem Team?

Arbeitsmodelle beschreiben, wie, wann und wo Mitarbeitende ihre Arbeit erbringen. Vollzeit und Teilzeit? Schnee von gestern. 2026 prägen Hybrid, Remote, Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und Jobsharing den deutschen Arbeitsmarkt. 

Wer das falsche Modell wählt, schafft sich schnell unnötige Probleme wie überhöhte Bürokosten und unzufriedene Mitarbeitende an den Hals. Deshalb erklären wir dir in diesem Artikel die wichtigsten Modelle, zeigen Vor- und Nachteile und ordnen ein, welche rechtlichen Veränderungen in diesem Jahr besonders relevant sind.

Arbeitsmodelle: Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsmodelle definieren Umfang (Vollzeit, Teilzeit), Zeit (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Vier-Tage-Woche) und Ort (Büro, Homeoffice, Hybrid, Remote) der Arbeit.
  • Hybrides Arbeiten ist 2026 das verbreitetste Modell in deutschen Betrieben. Rund 60 Prozent der Bürobeschäftigten arbeiten mindestens einen Tag pro Woche aus dem Homeoffice.
  • Seit 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland unabhängig vom gewählten Arbeitsmodell zur systematischen Zeiterfassung verpflichtet.
  • Das Entgelttransparenzgesetz wurde 2026 verschärft und gilt nun bereits ab 100 Mitarbeitenden, mit direkten Folgen für Teilzeit- und Jobsharing-Modelle.

Was sind Arbeitsmodelle?

Ein Arbeitsmodell legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen ein Beschäftigter seine Arbeitsleistung erbringt. Es bestimmt drei Dimensionen:

  • Zeitlicher Umfang: Wie viele Stunden pro Woche arbeitet jemand? Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig?
  • Zeitliche Verteilung: Wann wird gearbeitet? Feste Arbeitszeiten, Gleitzeit, Schichtbetrieb oder Vertrauensarbeitszeit?
  • Arbeitsort: Wo wird gearbeitet? Im Büro, im Homeoffice, hybrid oder vollständig remote?

Diese drei Dimensionen lassen sich kombinieren. Eine Vollzeitkraft kann in Gleitzeit und hybrid arbeiten. Eine Teilzeitkraft kann in fester Schicht ausschließlich im Büro tätig sein. Aus den Kombinationen entstehen die Modelle, die wir in diesem Artikel betrachten.

Die wichtigsten Arbeitsmodelle nach Arbeitszeit

Der Stundenumfang ist die Basis jedes Arbeitsvertrags. Diese vier Modelle decken über 95 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland ab.

Vollzeit

Vollzeit umfasst in Deutschland in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche, abhängig vom Tarifvertrag oder der Branche. Vollzeitstellen bilden weiterhin den Standard, vor allem in Industrie, Handwerk und klassischen Verwaltungsberufen.

  • Vorteile: Volles Gehalt, klare soziale Absicherung, einfacher Karrierepfad. 
  • Nachteile: Geringere Flexibilität für Familie, Weiterbildung oder Nebentätigkeiten.

Teilzeit

Teilzeit liegt unterhalb der vollen Wochenarbeitszeit. Seit 2019 haben Beschäftigte nach dem Brückenteilzeitgesetz Anspruch auf eine zeitlich befristete Reduzierung mit Rückkehrrecht zur Vollzeit.

  • Vorteile: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, mehr Zeit für andere Verpflichtungen. 
  • Nachteile: Geringeres Einkommen, oft langsamere Karriereentwicklung, niedrigere Rentenansprüche.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Minijobs sind seit 2026 auf 603 Euro pro Monat begrenzt. Sie eignen sich für Studierende, Rentner oder als Zweitjobs.

  • Vorteile: Steuer- und sozialabgabenfrei für Arbeitnehmer, flexible Stundenverteilung, einfacher Einstieg in den Arbeitsmarkt.
  • Nachteile: Keine automatische Absicherung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, geringe Rentenansprüche, kein Schutz bei Arbeitslosigkeit.

Viertagewoche

Die Viertagewoche reduziert die Arbeitstage auf vier, oft bei gleichem Gehalt. In Deutschland wurde sie 2024 in mehreren Pilotprojekten getestet. Erste Ergebnisse zeigen höhere Produktivität pro Stunde, aber auch Herausforderungen in Servicebranchen mit festen Öffnungszeiten.

  • Vorteile: Mehr Erholungszeit, geringere Krankenstände, starkes Argument im Recruiting.
  • Nachteile: Schwer umsetzbar in Schicht- und Servicebetrieben, höhere Anforderungen an Prozesseffizienz, mögliche Einbußen bei Erreichbarkeit.

Arbeitsmodelle nach Arbeitszeitverteilung

Während der Stundenumfang den Rahmen setzt, bestimmt die Arbeitszeitverteilung den Alltag. Diese vier Modelle sind in Deutschland am verbreitetsten.

Gleitzeit

Bei Gleitzeit legen Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeit innerhalb eines Rahmens selbst fest. Eine Kernzeit (zum Beispiel 10 bis 15 Uhr) gibt in der Regel vor, wann alle erreichbar sein müssen. Außerhalb dieser Zeit sind Beschäftigte frei in ihrer Einteilung.

  • Vorteile: Bessere Vereinbarkeit mit Arztterminen, Familie oder Pendelzeiten, höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fehlzeiten. 
  • Nachteile: Erfordert zuverlässige Zeiterfassung, erschwert spontane Abstimmungen außerhalb der Kernzeit, Koordination im Team wird komplexer.

Vertrauensarbeitszeit

Hier zählt nur das Ergebnis, nicht die geleistete Stundenzahl. Mitarbeitende organisieren ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich. Wichtig ist, dass auch Vertrauensarbeitszeit nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Zeiterfassung ausgenommen ist. Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann gearbeitet wurde, auch wenn die Verteilung dem Mitarbeitenden überlassen bleibt.

  • Vorteile: Hohe Selbstbestimmung, starkes Argument im Recruiting von Fachkräften, Fokus auf Ergebnisse statt Präsenz. 
  • Nachteile: Risiko von unbezahlten Überstunden, schwierig umzusetzen ohne reife Führungskultur, dokumentationspflichtig trotz freier Einteilung.

Schichtarbeit

Schichtmodelle (Früh-, Spät-, Nachtschicht) finden sich primär in der Produktion, der Pflege, der Logistik und im Einzelhandel. Sie erfordern verlässliche Schichtpläne und transparente Kommunikation.

  • Vorteile: Durchgehende Erreichbarkeit des Betriebs, oft Schichtzulagen für Mitarbeitende, klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit. 
  • Nachteile: Gesundheitliche Belastung durch wechselnde Rhythmen (insbesondere Nachtschicht), schwierige Vereinbarkeit mit Familie, höhere Fluktuation in Branchen mit unattraktiven Schichten.

Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Personen eine Vollzeitstelle. Es wird besonders in Führungspositionen immer populärer. Mit dem verschärften Entgelttransparenzgesetz 2026 rücken aber auch hier rechtliche Anforderungen in den Vordergrund, denn beide Jobsharing-Partner müssen für gleichwertige Arbeit gleich vergütet werden und das Unternehmen muss diese Vergleichbarkeit dokumentieren können.

  • Vorteile: Macht Führungspositionen in Teilzeit zugänglich, kombiniert zwei Kompetenzprofile in einer Rolle, erhöht die Ausfallsicherheit bei Krankheit oder Urlaub. 
  • Nachteile: Hoher Abstimmungsaufwand zwischen den Partnern, komplexe Vergütungs- und Dokumentationspflichten, in der Praxis oft Mehraufwand für das Team drumherum.

Arbeitsmodelle nach Arbeitsort

Der Arbeitsort hat sich in den vergangenen Jahren am stärksten verändert. Vier Modelle prägen heute den Alltag deutscher Betriebe.

Büroarbeit (Vor-Ort-Modell)

Jahrzehntelang war die klassische Präsenz im Büro das Standardmodell. Sie funktioniert auch heute noch dort, wo physische Anwesenheit nötig ist. Für Unternehmen bedeutet dieses Modell den geringsten organisatorischen Aufwand, denn es gibt feste Plätze und eine planbare Auslastung. Der Preis sind hohe Fixkosten für Büroflächen und ein eingeschränkter Bewerberkreis, da viele Talente heute hybride oder remote Optionen erwarten.

  • Vorteile: Einfache Koordination, direkter Austausch im Team, starke Unternehmenskultur, geringe technische Anforderungen.
  • Nachteile: Hohe Fixkosten für Büroflächen, lange Pendelzeiten für Mitarbeitende, geringere Attraktivität im Recruiting.

Homeoffice

In diesem Modell arbeiten Mitarbeitende dauerhaft oder zumindest regelmäßig von zu Hause aus. Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht in Deutschland weiterhin nicht, viele Unternehmen bieten es aber freiwillig an. Das ist heutzutage auch nötig, denn viele qualifizierte Arbeitskräfte erwarten zumindest eine Homeoffice-Option.

  • Vorteile: Wegfall der Pendelzeit, bessere Konzentration, bessere Vereinbarkeit mit Familie und Privatleben.
  • Nachteile: Risiko von Isolation und schwächerer Teambindung, schwierigere spontane Abstimmung, höhere Anforderungen an Selbstorganisation und technische Ausstattung zu Hause.

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Hybrides Arbeiten

Hybrides Arbeiten kombiniert Büropräsenz mit ortsflexiblem Arbeiten nach klaren Regeln. Es gibt mehrere typische Varianten:

  • Office-First: Drei bis vier Tage Büro, ein bis zwei Tage Homeoffice.
  • Remote-First: Standardmäßig remote, nur an festgelegten Tagen oder zu bestimmten Anlässen geht es ins Büro.
  • Free Choice: Mitarbeitende entscheiden täglich innerhalb definierter Leitplanken, wo sie arbeiten.

Welche Variante gewählt wird, beeinflusst vorwiegend den organisatorischen Aufwand. Die Vor- und Nachteile des hybriden Modells gelten jedoch grundsätzlich für alle drei Ausprägungen:

  • Vorteile: Verbindet Konzentrationsphasen zu Hause mit Austausch im Büro, reduziert Bürofläche durch Desk Sharing, starkes Argument im Recruiting. 
  • Nachteile: Höherer Koordinationsaufwand, erfordert Buchungs- und Anwesenheitssysteme, Gefahr ungleicher Chancen zwischen Büropräsenten und Homeoffice-Kräften („Proximity Bias“).

Remote Work

Remote Work bezeichnet vollständig ortsunabhängiges Arbeiten, oft auch aus dem Ausland. Steuerrecht, Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Fragen werden komplex, sobald jemand länger als 25 Tage im Jahr aus einem anderen EU-Land arbeitet.

  • Vorteile: Zugang zu internationalem Talentpool, komplett wegfallende Büroflächenkosten, maximale Flexibilität für Mitarbeitende.
  • Nachteile: Komplexe rechtliche und steuerliche Fragen bei Auslandsaufenthalten, schwieriger Aufbau von Teamkultur, höhere Anforderungen an Führung und digitale Kommunikation.

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Arbeitsmodelle der Zukunft: Was ändert sich 2026?

Der Arbeitsmarkt steht niemals still. Fast im Gleichschritt entstehen neue Regelungen und Gesetze, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig schützen und die Balance bewahren sollen. Vier rechtliche und technologische Entwicklungen prägen 2026 die Arbeitsmodelle in Deutschland:

  1. Digitale Zeiterfassungspflicht greift voll: Seit dem BAG-Urteil 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Was bisher fehlt, ist die gesetzliche Konkretisierung: Das geplante Zeiterfassungsgesetz soll im Laufe des Jahres 2026 die elektronische Erfassung zur Pflicht machen. 
  2. Entgelttransparenzgesetz erweitert: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde in deutsches Recht überführt und gilt nun ab 100 Mitarbeitenden. Unternehmen müssen Lohnstrukturen offenlegen können. Das hat direkten Einfluss auf Teilzeit-, Jobsharing- und hybride Modelle, denn wer etwa eine reduzierte Stelle besetzt, muss anteilig genauso vergütet werden wie eine Vollzeitkraft mit gleicher Tätigkeit.
  3. KI-Governance im Personalbereich: Mit der Einführung des EU AI Act gelten ab 2026 strengere Regeln für KI-gestützte HR-Systeme. Tools, die in Recruiting oder Beurteilung eingreifen, gelten als Hochrisiko-Anwendungen und unterliegen Dokumentations- und Transparenzpflichten. Anwesenheitsanalysen und Auslastungsberichte dürfen außerdem keine Bewegungsprofile einzelner Personen erzeugen. Auswertungen müssen anonymisiert auf Team- oder Flächenebene erfolgen.
  4. Flächenoptimierung als Kostenfaktor: Bürokosten zählen zu den größten Fixposten vieler Unternehmen. Wer Mitarbeiter hybrid arbeiten lässt und nicht weiß, wer wann tatsächlich im Büro ist, zahlt für ungenutzte Quadratmeter. Echte Auslastungsdaten sind Voraussetzung für fundierte Flächenentscheidungen und sorgen dafür, dass man Kosten im Unternehmen senken kann.

PULT liefert diese Auslastungsdaten automatisch per WLAN.

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Welches Arbeitsmodell passt zu welchem Unternehmen?

Es gibt kein universell richtiges Modell. Unternehmen, die eine Herangehensweise kopieren, weil es bei anderen zuverlässig funktioniert, unterschätzen, wie stark die passende Wahl von der eigenen Ausgangslage abhängt. Vier Faktoren geben die Richtung vor:

  1. Branche und Tätigkeitsprofil: Wissensarbeit erlaubt mehr Flexibilität als produzierendes Gewerbe.
  2. Teamgröße und -kultur: Kleine Teams kommen oft mit informellen Absprachen aus, größere benötigen klare Regeln und Tools.
  3. Mitarbeitererwartungen: Junge Talente erwarten Hybrid- und Remote-Optionen. Laut PwC ist für 44 Prozent der Beschäftigten das Homeoffice-Angebot ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Arbeitgeberwahl, für weitere 42 Prozent wichtig, aber nicht entscheidend.
  4. Technische Infrastruktur: Hybrides Arbeiten funktioniert nur mit funktionierender Buchungssoftware, Anwesenheitserkennung und integriertem HR-System.

Wer hybride oder flexible Modelle einführt, sollte daher früh klären, wie Desk Sharing organisiert wird und wie die Auslastung gemessen wird.

Hybride und flexible Arbeitsmodelle umsetzen: Worauf es ankommt

Flexible, neue Arbeitsmodelle scheitern meistens an der Umsetzung. Vier Probleme tauchen in der Praxis besonders häufig auf.

Das erste ist die Diskrepanz zwischen Buchung und Realität. Mitarbeitende reservieren Schreibtische im Voraus, erscheinen dann aber nicht, oder kommen umgekehrt spontan ins Büro, ohne gebucht zu haben. Die Folge sind Auslastungsdaten, auf die sich keine Entscheidung stützen lässt.

Das zweite Problem betrifft den Office Manager. Ohne automatische Anwesenheitserfassung bleibt nur die manuelle Nachfrage im Team, wer heute im Büro ist. Das kostet Zeit und liefert trotzdem keine belastbaren Daten.

Dann gibt es da noch die Compliance. Zeiterfassung, Arbeitsschutzunterweisungen und Ersthelfer-Quoten setzen voraus, dass jederzeit dokumentiert werden kann, wer wann vor Ort war. In hybriden Teams gelingt das manuell kaum.

Schließlich darf auch der „Flurfunk“ zwischen Systemen nicht unterschätzt werden. Buchungsdaten liegen in einem Tool, HR-Daten im anderen, Raumpläne in einem dritten. Eine einheitliche Übersicht entsteht nicht.

Die Lösung liegt in der Kombination aus klaren Regeln und einem System, das diese Regeln im Hintergrund durchsetzt:

  1. Buchungsregeln definieren (wer darf wann, wie viele Tage Homeoffice, welche Teams an welchen Tagen vor Ort)
  2. Buchungstool bereitstellen, das in bestehende Systeme wie Slack, Microsoft Teams oder Outlook integriert ist
  3. Echte Anwesenheit automatisch erfassen, statt sich auf Buchungsdaten zu verlassen
  4. Auswertungen nutzen, um Flächen, Teams und Investitionen datenbasiert zu planen

PULT setzt genau hier an. Die Plattform bündelt Desk Booking, Raum- und Parkplatzbuchung, Besuchermanagement und automatische Anwesenheitserkennung über das Firmen-WLAN in einem System. Mitarbeitende buchen in zehn Sekunden direkt aus Slack oder Teams, der Check-in passiert automatisch und Office Manager erhalten in Echtzeit belastbare Daten zur Büroauslastung.

Hybrid heißt nicht Chaos.

  • ✓ Buchung, Anwesenheit, Auswertung in einem System
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Arbeitssicherheit im Büro: Gesetzliche Pflichten, Ergonomie und Prävention
Büro Einblicke

Arbeitssicherheit im Büro: Gesetzliche Pflichten, Ergonomie und Prävention

Arbeitssicherheit im Büro dient der Gesunderhaltung der Mitarbeiter und der rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers. In modernen Hybrid-Büros stellt die Sicherheit aber neue Anforderungen an die Organisation von Desk Sharing und mobilem Arbeiten.

Arbeitssicherheit im Büro: Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtlicher Rahmen der Arbeitssicherheit im Büro: Basis sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die DGUV Information 215-410.
  • Gefährdungsbeurteilung im Büro: Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz die Risiken (physisch und psychisch) ermitteln und dokumentieren.
  • Ergonomie: Tische, Stühle und Monitore müssen anpassbar sein, um Skelett- und Muskelerkrankungen vorzubeugen.
  • Personal: Je nach Betriebsgröße sind Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Brandschutzhelfer in vorgeschriebener Anzahl zu benennen.
  • Sicherheitsunterweisungen: Mindestens einmal jährlich müssen alle Mitarbeiter über die Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz belehrt werden.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Arbeitssicherheit im Büro?

Die Arbeitssicherheit im Büro wird maßgeblich durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, welche durch die DGUV Information 215-410 konkretisiert werden.

Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber dazu, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, technische Standards für Bildschirmarbeitsplätze einzuhalten und durch regelmäßige Unterweisungen sowie die Bereitstellung von Ersthelfern die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es bildet das Fundament und verpflichtet den Arbeitgeber in § 5 dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden werden.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie definiert Mindestanforderungen für den Betrieb von Arbeitsstätten. Dies umfasst Aspekte wie Raumtemperatur, Belüftung, Beleuchtung sowie die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
  • DGUV Information 215-410 (ehemals BGI 650): Dieser Leitfaden der Berufsgenossenschaften ist der wichtigste Praxisstandard für Büros. Er enthält detaillierte Vorgaben zur Ergonomie, zu Stellflächen und zur sicherheitstechnischen Gestaltung von Arbeitsmitteln.
  • Bildschirmarbeitsverordnung (jetzt Teil der ArbStättV): Sie stellt spezifische Anforderungen an die Beschaffenheit von Monitoren, Tastaturen und die Software-Ergonomie, um Fehlbelastungen der Augen und des Bewegungsapparats vorzubeugen.

Verantwortung und Umsetzung der Arbeitssicherheit im Büro

Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung aller Maßnahmen ist allein der Arbeitgeber. Zur Unterstützung ist er ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung (nach ASIG und DGUV Vorschrift 2) nachzuweisen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte sind beratend tätig, aber wie das Freihalten von Verkehrswegen oder die korrekte Einstellung der Büromöbel erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Führungskräfte oder des Office Managements.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze erstellt?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das verlangte Mittel, um Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, diese Beurteilung für alle Arbeitsplätze durchzuführen, zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.

  1. Arbeitsbereiche festlegen: Einteilung des Büros in sinnvolle Einheiten, zum Beispiel Einzelbüros, Open Space, Besprechungsräume.
  2. Gefährdungen ermitteln: Erfassung aller physischen und psychischen Belastungen.
  3. Gefährdungen beurteilen: Bewertung des Risikos (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens).
  4. Schutzmaßnahmen festlegen: Auswahl geeigneter Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technisch vor Organisatorisch vor Personell).
  5. Maßnahmen umsetzen: Realisierung der geplanten Verbesserungen.
  6. Wirksamkeit prüfen: Kontrolle, ob die Maßnahmen das Risiko tatsächlich gesenkt haben.
  7. Dokumentieren und fortschreiben: Rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse und Anpassung bei Veränderungen (z. B. neue Büromöbel oder Software).

Berücksichtigung psychischer Belastungen im Büro

Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz explizit vor, dass auch die psychische Gefährdungsbeurteilung Teil des Prozesses sein muss. Im Büro stehen hier Faktoren wie Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit, fehlende Erholungsphasen oder unzureichende Arbeitsorganisation im Mittelpunkt der Betrachtung. Ziel ist die Prävention von stressbedingten Erkrankungen und Burnout.

Besonderheit: Gefährdungsbeurteilung bei hybrider Arbeit (Büro/Homeoffice)

Durch den Wechsel zwischen Büro und Homeoffice muss die Beurteilung über die Zeit im Büro hinausgehen. Der Arbeitgeber muss auch Gefährdungen für das Arbeiten zuhause und von unterwegs betrachten. Da er im privaten Raum seiner Mitarbeiter kein direktes Kontrollrecht hat, erfolgt dies über Selbstauskunftsbögen und Unterweisungen zur ergonomischen Gestaltung des Heimarbeitsplatzes.

Welche ergonomischen Anforderungen müssen Büroarbeitsplätze erfüllen?

Die Ergonomie am Arbeitsplatz zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen an die körperlichen Eigenschaften des Menschen anzupassen. Übergeordnet sollen Fehlbelastungen und chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparats vorgebeugt werden.

Die DGUV Information 215-410 sowie die Normen DIN EN 527-1 (Schreibtische) und DIN EN 1335 (Bürostühle) definieren hierfür exakte Mindestanforderungen.

Der ergonomische Bürostuhl

Ein geeigneter Stuhl muss dynamisches Sitzen ermöglichen und individuell einstellbar sein:

  • Sitzhöhe: Die Oberschenkel sollten leicht abfallen, die Füße vollflächig auf dem Boden stehen (Winkel im Knie ca. 90° oder etwas mehr).
  • Rückenlehne: Sie muss eine Lordosenstütze besitzen, die die natürliche Krümmung der Wirbelsäule im Lendenbereich unterstützt.
  • Dynamik: Die Lehne sollte beweglich sein (Synchronmechanik), um den Wechsel zwischen Vor- und Zurücklehnen zu fördern.

Der Arbeitstisch im Büro

Der Schreibtisch muss ausreichend Platz für die Arbeitsmittel sowie die richtige Arbeitshöhe bieten:

  • Maße: Die Standardfläche beträgt 160 x 80 cm. Eine Tiefe von mindestens 80 cm ist notwendig, um den Sehabstand zum Monitor einzuhalten.
  • Höhe: Bei festen Tischen liegt das Standardmaß bei 74 cm (± 2 cm). Ideal sind jedoch höhenverstellbare Sitz-Steh-Tische (Wechsel zwischen 65 cm und 125 cm), um die Herz-Kreislauf-Belastung zu senken.
  • Oberfläche: Sie muss reflexionsarm und matt sein, um Blendungen durch Lichtquellen zu vermeiden.

Monitor und Eingabegeräte für das Büro

Die Platzierung der Technik wirkt sich auf die Belastung von Nacken und Augen aus:

  • Sehabstand: Je nach Monitorgröße sollte dieser zwischen 50 cm und 70 cm liegen.
  • Blickwinkel: Die oberste Zeile auf dem Bildschirm sollte sich deutlich unterhalb der Augenhöhe befinden, sodass der Blick leicht nach unten geneigt ist.
  • Anordnung: Der Monitor muss frontal vor dem Nutzer stehen (keine verdrehte Körperhaltung). Tastatur und Maus sollten so platziert sein, dass die Unterarme entspannt auf dem Tisch aufliegen können.

Licht, Lärm und Klima im Büro

  • Beleuchtung: Für Büroarbeit ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux vorgeschrieben. Tageslicht ist zu bevorzugen, wobei Blendungen durch Jalousien vermieden werden müssen.
  • Lärm: Der Schalldruckpegel sollte bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A) nicht überschreiten.
  • Raumklima: Die empfohlene Raumtemperatur liegt zwischen 20 °C und 22 °C. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 % und 60 % betragen.

Wie viele Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte brauche ich für das Büro?

Die Anzahl der zu benennenden Personen im Arbeitsschutz ist gesetzlich festgeschrieben und richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb anwesenden Versicherten gemäß DGUV Vorschrift 1.

  • Ersthelfer: In Büros mit bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss ein Ersthelfer eingesetzt werden. Ab 21 Mitarbeitern müssen mindestens 5 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein.
  • Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Ab einer Betriebsgröße von 20 Beschäftigten ist die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtend. Er unterstützt den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Unfallverhütung.
  • Brandschutzhelfer: Hier gilt ebenfalls eine Quote von in der Regel 5 % der Beschäftigten. Hier findest du alle Details zur Ausbildung und Ausstattung für den Brandschutz im Büro.

Wichtig für die Planung: Der Arbeitgeber muss durch Urlaubs- und Krankheitsphasen sowie Hybrid-Work-Modelle sicherstellen, dass die erforderliche Anzahl an Helfern zu jeder Zeit physisch im Büro präsent ist.

Wie wird die Arbeitssicherheit im Büro bei Desk Sharing und Hybrid Work umgesetzt?

Die Einführung von Arbeitsmodellen wie Desk Sharing und Hybrid Work verändert die Anforderungen an den Arbeitsschutz grundlegend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auch bei täglichem Nutzerwechsel und im Homeoffice erreicht werden.

  • Ergonomie: Da jeder Mitarbeiter andere körperliche Voraussetzungen mitbringt, müssen geteilte Arbeitsplätze (Shared Desks) verschiedentlich nutzbar und einfach anpassbar sein.
  • Flächennutzung und Kapazitäten: In Open-Space-Konzepten besteht die Gefahr der Überbelegung, was die Lärmbelastung erhöht und Fluchtwegkonzepte untergraben kann.
  • Psychische Belastung: Die Ungewissheit, morgens keinen adäquaten Arbeitsplatz zu finden („Desk Hunting“), erzeugt zusätzlichen Stress und mindert die Konzentration.
  • Hygiene: Häufige Nutzerwechsel erfordern Hygieneregeln und angepasste Reinigungszyklen.

Wie hilft Buchungssoftware bei der Arbeitssicherheit und Gesundheit im Büro?

PULT ist unsere Software für Arbeitsplatz- und Raumbuchung sowie automatisierte Anwesenheitserkennung. Sie dient vielen Arbeitgebern als Plattform, um deren Fürsorgepflicht sicherzustellen. Die Software enthält Funktionen für Ergonomie, Notfallmanagement und Gesundheitsschutz:

  • Equipment-Filter: Beschäftigte können gezielt nach Plätzen mit höhenverstellbaren Tischen (Sitz-Steh-Tischen), ergonomischen Stühlen oder speziellen Monitoren suchen.
  • Feste Zuweisungen bei Bedarf: Für Mitarbeiter mit besonderen medizinischen bzw. körperlichen Anforderungen ermöglicht PULT die dauerhafte Reservierung fester Plätze als Ausnahme vom Desk Sharing.
  • Emergency Export: Per Knopfdruck generieren Administratoren eine Liste aller tatsächlich anwesenden Personen. Dank WLAN-Erkennung (PULT Presence) werden auch „No-Shows“ oder spontane Besucher präzise erfasst.
  • Kapazitätskontrolle: Die Software verhindert automatisch die Überbelegung von Zonen. So werden Brandschutzauflagen und Fluchtwegkapazitäten technisch mitgedacht.
  • AI Health & Safety Agent: Unser KI-Agent unterstützt dabei, Arbeitsschutzvorschriften in Aufgaben umzuwandeln und Compliance-Dokumente für Audits mit realen Präsenzdaten vorauszufüllen.
  • Lärm- und Akustikmanagement: Durch die klare Zonierung in Ruhe- und Teamzonen sowie die Buchbarkeit von Telefonboxen wird akustischer Stress reduziert.
  • Psychische Entlastung: Die Garantie eines fest reservierten Platzes eliminiert den Stress der morgendlichen Suche und sorgt für einen ruhigen Start in den Arbeitstag.
Tipp: Mehr zur automatischen Anwesenheitserkennung per WLAN erfährst du bei PULT Presence.

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