24 starke Büro Tools für Unternehmen, Home Office und Hybrid Work

24 Büro Tools für Desk Booking, Kommunikation, Projektmanagement, Dokumentation, Office-Suiten, Dateiverwaltung, Terminplanung, Zeiterfassung, E-Signaturen, Automatisierung, Sicherheit und Buchhaltung.

Kategorie: Desk Booking

PULT

PULT ist eine Software zur Arbeitsplatz- und Raum­buchung. Mitarbeiter können über einen digitalen Büroplan verfügbare Arbeitsplätze, Räume und Zonen auswählen und verbindlich für sich reservieren. Zusätzlich lässt sich nachvollziehen, wer an welchem Tag im Büro arbeitet, was die Koordination im Team erleichtert.

Die Buchung kann über den Browser, Smartphone, Tablet, Laptop sowie über Integrationen wie Slack oder Microsoft Teams erfolgen.

Die Software bietet neben der Buchung auch Funktionen für Büro- und Flächenmanagement, etwa Auswertungen zur Nutzung einzelner Räume und Zonen oder zur allgemeinen Büroauslastung.

  • Arbeitsplatzbuchung in Großraumbüros und Desk Sharing Modellen
  • Übersicht über Anwesenheiten im Büro
  • Planung und Optimierung der Flächennutzung

Kategorie: Kommunikation & Meetings

Microsoft Teams

Microsoft Teams ist eine Plattform für interne Kommunikation und Zusammenarbeit. Sie bietet Chat, Video- und Audiokonferenzen, Dateifreigaben sowie gemeinsame Dokumentbearbeitung innerhalb von Microsoft-365. 

Über Kanäle und Teamräume lassen sich Gespräche, Dateien und Workflows thematisch ordnen. Meetings können mit Funktionen wie Bildschirmfreigabe, Aufzeichnungen und eingebundenen Microsoft-Whiteboards durchgeführt werden. Die enge Verzahnung mit Outlook, SharePoint und OneDrive ermöglicht es, Termine, E-Mails und Dateien direkt aus Teams heraus zu nutzen.

Slack

Slack ist ein Tool für die Kommunikation im Team und dient in vielen Unternehmen als Alternative oder Ergänzung zu E-Mails. Das Tool organisiert Kommunikation in Kanälen, die themen-, projekt- oder abteilungsbezogen angelegt werden können. Zusätzlich stehen Direktnachrichten, Gruppen-Chats und integrierte Audio- und Video-Huddles zur Verfügung.

Ein wichtiger Vorteil von Slack ist die große Anzahl an Integrationen. Dienste wie Google Workspace, Microsoft 365, Projektmanagement-Tools oder CRMs lassen sich direkt anbinden, sodass Informationen und Benachrichtigungen an einem Ort zusammenlaufen. Dateien können innerhalb von Kanälen geteilt und kommentiert werden, wodurch Diskussionen und Kontext transparent bleiben.

Zoom

Zoom ist eine Videokonferenz- und Kommunikationssoftware, die für Online-Meetings, Webinare und virtuelle Zusammenarbeit eingesetzt wird. Der Dienst ermöglicht Video- und Audiokonferenzen, Bildschirmfreigabe sowie Chat-Funktionen in einzelnen Meetings oder in dauerhaft angelegten Meeting-Räumen. 

Nutzer können ihren Bildschirm oder einzelne Fenster teilen, Präsentationen zeigen und Inhalte gemeinsam bearbeiten. Die Bildschirmfreigabe steht in kostenlosen und kostenpflichtigen Tarifen zur Verfügung. 

Kategorie: Aufgaben- & Projektmanagement

Asana

Asana ist eine Work- und Projektmanagement-Plattform, mit der Aufgaben, Projekte und Arbeitsabläufe geplant und nachverfolgt werden können. Teams legen Projekte an, beschreiben Aufgaben, weisen Verantwortliche zu und hinterlegen Fälligkeiten. Die Arbeit lässt sich in unterschiedlichen Ansichten darstellen, etwa als Liste, Board (Kanban), Timeline oder Kalender. 

Asana positioniert sich als zentrale Stelle für Statusübersichten und Zielverfolgung. Ergänzend bietet der Dienst Funktionen für Automatisierungen, Berichte und, in neueren Versionen, KI-gestützte Unterstützung bei Workflows und Auswertungen.

Trello

Trello ist ein Browser-Tool für Aufgaben- und Projektorganisation, das auf Boards, Listen und Karten basiert. Aufgaben werden als Karten angelegt und in Listen (z. B. „To Do“, „In Arbeit“, „Erledigt“) verschoben. Dadurch eignet sich Trello besonders für Kanban-artige Workflows und übersichtliche To-do-Listen im Team. 

Ein Kernelement von Trello ist die integrierte Automation Butler, mit der wiederkehrende Abläufe ohne Programmierkenntnisse automatisiert werden können, etwa das Verschieben von Karten bei bestimmten Ereignissen oder das automatische Setzen von Fälligkeiten.

Jira

Jira ist eine Software von Atlassian zur Verwaltung von Aufgaben, Projekten und Vorgängen. Ursprünglich im Umfeld von Softwareentwicklung und IT-Support verbreitet, wird Jira inzwischen auch von Fachbereichen wie Marketing, HR oder Finance zur strukturierten Abbildung von Workflows genutzt.

In Jira werden Vorgänge (Issues) in Projekten organisiert und können etwa als Aufgaben, Bugs oder User Stories angelegt werden. Teams nutzen Boards (z. B. Kanban- oder Scrum-Boards), um Arbeitsschritte zu visualisieren und den Bearbeitungsstatus nachzuvollziehen. Für Business-Teams existieren spezielle Projektvorlagen für Projektmanagement, Kampagnen oder Anfragenverwaltung.

Kategorie: Wissen, Dokumentation & Zusammenarbeit

Notion

Notion ist eine Arbeitsumgebung, die Notizen, Dokumente, Wikis, Datenbanken und Aufgabenverwaltung in einem System kombiniert. Das Tool wird genutzt, um Wissen zu dokumentieren, interne Wikis aufzubauen und Projekte mit dazugehörigen Informationen an einem Ort zu verwalten. 

In Notion werden Inhalte auf Seiten organisiert, die sich frei strukturieren lassen (Text, Tabellen, Checklisten, Relationen, Datenbankansichten). Dadurch können Teams Projektpläne, Meeting-Notizen, Wissensdatenbanken und Dashboards in einer Oberfläche abbilden.

Confluence

Confluence ist eine webbasierte Zusammenarbeits- und Dokumentationsplattform von Atlassian. Sie dient als Ort für Wissensmanagement, Projekt-Dokumentation und teamübergreifende Zusammenarbeit. Inhalte werden in Seiten und Bereichen (Spaces) organisiert, die sich thematisch strukturieren lassen.

Typische Anwendungsfälle sind interne Wikis, Projektdokumentation, technische Dokumentation oder Prozessbeschreibungen. Confluence bietet eine gemeinsame Bearbeitung von Seiten, Vorlagen, Kommentarfunktionen und Integration mit anderen Atlassian-Produkten, insbesondere Jira.

Kategorie: Produktivitäts-Suiten & Office

IONOS Nextcloud Workspace

IONOS Nextcloud Workspace ist ein cloudbasiertes Büro- und Zusammenarbeitstool, das gemeinsam von IONOS und Nextcloud entwickelt wird und sich als europäische Alternative zu Microsoft 365 positioniert. Die Plattform kombiniert E-Mail, Dateiablage, Online-Office, Kalender, Kontakte, Chat und Videokonferenzen in einer Umgebung.

Die Daten werden in Rechenzentren von IONOS in Deutschland gehostet; der Dienst wird als DSGVO-konform beworben und richtet sich besonders an Organisationen, die Wert auf digitale Souveränität und europäische Rechtsrahmen legen.

Google Workspace

Google Workspace ist eine Suite cloudbasierter Produktivitäts- und Zusammenarbeitstools. Sie umfasst u. a. Gmail, Google Kalender, Drive, Docs, Tabellen, Präsentationen, Meet und Chat. Ziel ist es, E-Mail, Dateien, Kommunikation und Zusammenarbeit vollständig im Browser abzubilden.

Dokumente werden in Google Drive gespeichert und können gleichzeitig von mehreren Nutzern bearbeitet werden. Über Google Meet sind Video- und Audiokonferenzen möglich, Google Kalender dient zur Terminplanung und Gmail als E-Mail-Tool.

Kategorie: Workshops & visuelle Kollaboration

Miro

Miro ist ein Online-Whiteboard für visuelle Zusammenarbeit. Auf einem digitalen, frei zoombaren Board können Nutzer Notizzettel, Texte, Formen, Linien und andere Elemente platzieren und strukturieren. Das Tool eignet sich für Brainstormings, Workshops, Prozessvisualisierungen und Planungen in verteilten Teams.

Miro stellt zahlreiche Vorlagen zur Verfügung, etwa für Flowcharts, Customer Journey Maps, Retrospektiven oder Roadmaps. Inhalte können in Echtzeit gemeinsam bearbeitet werden, inklusive Kommentaren und Präsentationsmodus. 

Kategorie: Dateien, Speicher & Dateifreigabe

Dropbox

Dropbox ist ein Cloud-Speicherdienst, der Dateien online speichert, synchronisiert und freigibt. Nutzer legen Dateien in einem lokalen Dropbox-Ordner ab; dieser wird mit der Cloud synchronisiert, sodass Inhalte auf verschiedenen Geräten und per Weboberfläche verfügbar sind. Für Teams gibt es zusätzliche Verwaltungsfunktionen, etwa zur Rechtevergabe und zur Strukturierung von Teamordnern. 

Ein Schwerpunkt liegt auf der Dateifreigabe: Dateien und Ordner können über Links geteilt werden. Je nach Plan lassen sich unter anderem Passwortschutz, Ablaufdaten und Beschränkung der Download-Möglichkeiten für Freigabelinks nutzen. 

Nextcloud Files

Nextcloud Files ist eine Software für Cloud-Speicher, Dateisynchronisation und -freigabe, die typischerweise auf einem eigenen Server oder in einer selbst gewählten Cloud-Umgebung betrieben wird. Sie zählt zur Kategorie „Self-Hosted File Sync & Share“ und bietet damit eine Alternative zu Diensten wie Google Drive oder Dropbox, bei der die Datenhoheit beim Unternehmen bleibt.

Für die Dateifreigabe stehen verschiedene Optionen zur Verfügung: Dateien und Ordner können mit einzelnen Nutzern oder Gruppen geteilt oder über öffentliche Links zugänglich gemacht werden. Für Linkfreigaben lassen sich je nach Konfiguration u. a. Passwortschutz, Ablaufdaten und Berechtigungen (z. B. nur Lesen, Hochladen, Bearbeiten) setzen. 

Kategorie: Terminfindung & Scheduling

Calendly

Calendly ist ein Online-Tool zur automatisierten Terminplanung. Statt Termine per E-Mail abzustimmen, erstellt der Nutzer einen persönlichen Buchungslink, über den andere einen freien Slot im Kalender auswählen können. Calendly gleicht die Verfügbarkeit mit den angebundenen Kalendern (z. B. Google Kalender, Outlook) ab und vermeidet so Doppelbuchungen.

Der Nutzer legt fest, wann er grundsätzlich verfügbar ist (z. B. Wochentage, Uhrzeiten, Pufferzeiten) und definiert verschiedene Event-Typen wie etwa ein 30-minütiges Erstgespräch oder ein 60-minütiges internes Meeting. Für bestätigte Termine werden automatisch Kalendereinträge erstellt; gängige Videokonferenzlösungen wie Zoom, Google Meet oder Microsoft Teams lassen sich direkt integrieren, sodass für jedes Meeting ein eigener Konferenzlink erzeugt wird.

Doodle

Doodle ist ein Online-Dienst zur Terminfindung in Gruppen. Typischer Anwendungsfall ist die Frage: „Wann können alle?“ – etwa bei Team-Meetings, Workshops oder externen Terminen mit mehreren Beteiligten. Der Organisator legt verschiedene Terminvorschläge in einer Umfrage an und versendet den Link; die Teilnehmer markieren ihre Verfügbarkeit direkt in der Doodle-Umfrage. 

Die Ergebnisse werden übersichtlich zusammengeführt, sodass schnell ersichtlich ist, welcher Termin für die meisten oder für alle geeignet ist. Doodle kann auf Wunsch automatisch Kalendereinladungen für bestätigte Termine versenden. Neben klassischen Datum/Uhrzeit-Umfragen lassen sich je nach Produktvariante auch Buchungsseiten und wiederkehrende Terminformate abbilden.

Kategorie: Zeit & Zeiterfassung

Toggl Track

Toggl Track ist ein Tool zur Zeiterfassung mit Schwerpunkt auf Projekten, Kunden und Tätigkeiten. Nutzer starten und stoppen Timer oder erfassen Zeiten manuell; die Einträge werden Projekten, Kunden, Tags oder Aufgaben zugeordnet. So lassen sich Arbeitszeiten detailliert auswerten, zum Beispiel für Abrechnungen, Budgetkontrolle oder interne Analysen.

Typische Funktionen sind Tages-, Wochen- und Projektübersichten, Berichte nach Kunde/Projekt/Aktivität sowie Exportmöglichkeiten (z. B. als CSV oder PDF).

Kategorie: Dokumentenprozesse & E-Signaturen

Skribble

Skribble ist ein E-Signatur-Dienst mit der Möglichkeit, Dokumente rechtsgültig elektronisch zu unterschreiben. Die Plattform deckt alle drei gängigen E-Signatur-Standards ab: einfache (EES/SES), fortgeschrittene (FES/AES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). 

Die Lösung wird laut Anbieter in Rechenzentren in der Schweiz gehostet und als konform mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der europäischen DSGVO beschrieben. Der Signaturablauf erfolgt typischerweise in drei Schritten: Dokument hochladen oder über eine Integration an Skribble übergeben, Unterzeichner einladen und elektronisch signieren (per Desktop, Tablet oder Smartphone).

DocuSign

DocuSign ist ein Dienst für elektronische Signaturen und digitale Vertragsabwicklung. Dokumente werden hochgeladen, mit Signaturfeldern und weiteren Feldern (z. B. Datum, Initialen, Textfelder) versehen und anschließend an Unterzeichner gesendet. Diese können das Dokument online prüfen und rechtsverbindlich unterschreiben.

DocuSign protokolliert den Signaturprozess über einen Audit Trail, der unter anderem Zeitstempel und verwendete E-Mail-Adressen enthält. Der Dienst wird von Unternehmen für Verträge, Angebote, Vereinbarungen und HR-Dokumente genutzt. Ergänzend gibt es Funktionen wie Erinnerungen, Vorlagen, Formularfelder sowie Integrationen in CRM- und Office-Systeme.

Kategorie: Automatisierung & Workflow-Verknüpfungen

Zapier

Zapier ist eine Plattform zur Verknüpfung von Webanwendungen und zur Automatisierung wiederkehrender Abläufe. Nutzer erstellen sogenannte „Zaps“, bestehend aus einem Auslöser (Trigger) in einer Anwendung und einer oder mehreren Aktionen in anderen Anwendungen, etwa: „Wenn ein Formular ausgefüllt wird, lege einen Datensatz im CRM an und sende eine Benachrichtigung im Chat-Tool“.

Zapier unterstützt tausende Apps (z. B. E-Mail-Dienste, CRMs, Projektmanagement-Systeme, Online-Formulare, Chat-Tools) und ermöglicht damit, Daten automatisch zwischen Systemen zu übertragen, Benachrichtigungen auszulösen oder Einträge zu erstellen, ohne manuell eingreifen zu müssen.

Kategorie: Sicherheit & Passwörter

Bitwarden

Bitwarden ist ein Passwortmanager, der Anmeldedaten, sichere Notizen und andere vertrauliche Informationen verschlüsselt speichert. Nutzer legen Einträge (Login, Passwort, URL, Notiz) an und können diese in Sammlungen organisieren. Über Browser-Erweiterungen und Apps wird das automatische Ausfüllen von Login-Daten auf Websites und in Anwendungen unterstützt.

Bitwarden setzt auf ein Zero-Knowledge-Modell: Die Daten werden clientseitig verschlüsselt; der Anbieter hat aufgrund der Architektur keinen Zugriff auf die entschlüsselten Inhalte. Der Dienst ist als Cloud-Lösung verfügbar, kann aber in bestimmten Plänen auch selbst gehostet werden. Für Teams und Unternehmen existieren Organisationsfunktionen zur gemeinsamen Nutzung von Tresoren, Verwaltung von Zugriffsrechten und Richtlinien.

Kategorie: Buchhaltung & Finanzen

sevDesk

sevDesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungs- und Rechnungssoftware, die sich vor allem an kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler richtet. Mit dem Tool lassen sich Angebote und Rechnungen erstellen, Belege erfassen, Zahlungen zuordnen und einfache Auswertungen zur Finanzlage durchführen.

Belege können digital erfasst, hochgeladen und per Texterkennung (OCR) und KI-Erkennung ausgelesen werden, um Buchungsvorschläge zu erzeugen. Für den deutschen Markt relevante Anforderungen wie GoBD-konforme Archivierung, Umsatzsteuer-Logik oder Schnittstellen zu Steuerberatern (z. B. Export im DATEV-Format) werden unterstützt.

Lexware Office

Lexware Office ist eine cloudbasierte Buchhaltungs- und Rechnungssoftware für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Der Dienst bündelt u. a. Belegerfassung, Rechnungsstellung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Umsatzsteuervoranmeldung und Bankanbindung in einem System.

Belege können digital erfasst, hochgeladen und verbucht werden; auf Basis dieser Daten erstellt Lexware Office die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und Auswertungen. Die Software bietet u. a. Funktionen zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, Lieferscheinen und Mahnungen, zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER sowie zur GoBD-konformen Archivierung.

Kategorie: Asynchrone Kommunikation (Video)

Loom

Loom ist ein Tool zur asynchronen Videokommunikation. Nutzer können Bildschirm, Kamera und Mikrofon aufnehmen und das resultierende Video per Link teilen. Dadurch lassen sich Status-Updates, Erklärvideos oder Feedback geben, ohne ein Live-Meeting ansetzen zu müssen.

Aufnahmen können mit Kommentaren und Reaktionen versehen werden; Zuschauer sehen das Video im Browser, ohne Dateien herunterladen zu müssen. Loom eignet sich insbesondere für Produktdemos, Walkthroughs von Dokumenten oder Prozessen und zur Erläuterung komplexer Themen, bei denen ein reiner Text schwer verständlich wäre.

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FAQ

Haben Sie Fragen?

Welche Bürotools sind nützlich für die Arbeit im Homeoffice

Heimarbeitsplatz-Setups basieren hauptsächlich auf Videokonferenzen, Chat- und Dokumentenwerkzeugen. Aufgabenmanagement-Tools und gemeinsame Dateispeicherlösungen sind hilfreiche Ergänzungen.

Was ist der Unterschied zwischen Desk-Sharing-Software und einem Standard-Buchungstool?

Desk-Sharing-Software kartiert Arbeitsplätze, Räume und Büroanwesenheit und zeigt in Echtzeit, welche Räume verfügbar sind. Traditionelle Buchungstools konzentrieren sich normalerweise nur auf Termine oder Besprechungsräume.

Welche Vorteile bieten cloudbasierte Büro-Tools?

Sie ermöglichen die Zusammenarbeit von jedem Standort aus und bieten eine gemeinsame Datenbasis. Alle Informationen bleiben für jeden Benutzer auf allen Geräten synchronisiert. Updates, Sicherheitsupdates und Wartung werden vom Anbieter durchgeführt.

Welche Tools unterstützen hybride Arbeitsmodelle besonders gut?

Zusammenarbeitstools wie Microsoft Teams oder Slack, Projektmanagementsysteme und die Arbeitsplatzbuchungslösung PULT für die Büroorganisation. Diese Tools erleichtern die Koordination und die Planung der Anwesenheit erheblich.

Über den Autor

Isolde Van der Knaap

Hybrid Work-Enthusiast und Account Executive

Bei PULT gestalten wir die Zukunft des hybriden Arbeitsplatzes für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Ich konzentriere mich auf KMU und mittelständische Kunden in Europa und arbeite an allem, von Customer Discovery bis Onboarding. Ich bin sehr begeistert von New Work und bin 2024 nach Hamburg gezogen, obwohl ich ursprünglich aus Frankreich komme.

Ressourcen

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Arbeitsplatzbuchung

Was hat der Betriebsrat beim Desk Sharing zu sagen?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt mehrere Mitbestimmungstatbestände, die je nach konkreter Ausgestaltung des Konzepts beim Desk Sharing greifen können. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert einstweilige Verfügungen und erhebliche Projektverzögerungen.

Was hat der Betriebsrat beim Desk Sharing zu sagen?

Wer Desk Sharing im Unternehmen einführen will, sieht sich schnell einer wichtigen Frage gegenüber: Muss der Betriebsrat beteiligt werden, und wenn ja, in welchem Umfang? Eine pauschale Antwort gibt es nicht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt mehrere Mitbestimmungstatbestände, die je nach konkreter Ausgestaltung des Konzepts beim Desk Sharing greifen können. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert einstweilige Verfügungen und erhebliche Projektverzögerungen.

Was der Betriebsrat beim Desk Sharing zu sagen hat: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Desk-Sharing-Konzept als solches ist mitbestimmungsfrei. Der Arbeitgeber darf es im Rahmen seines Direktionsrechts einführen. Die konkrete Ausgestaltung ist es fast nie.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG greift, sobald Regelungen das Ordnungsverhalten der Mitarbeitenden betreffen.
  • § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat bereits in der Planungsphase frühzeitig und umfassend zu informieren.
  • Eine Betriebsvereinbarung ist beim Desk Sharing der rechtssicherste Weg.

Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz bei Desk Sharing?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Desk Sharing anordnen. Die genaue Ausgestaltung ist aber fast immer mitbestimmungspflichtig. Das gilt vor allem dann, wenn Regeln zur Arbeitsplatznutzung, digitale Buchungstools, der Gesundheitsschutz oder Änderungen der Arbeitsumgebung betroffen sind.

Das BetrVG kennt mehrere Paragrafen, die bei Desk Sharing relevant sein können:

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Ordnung im Betrieb: Die Trennlinie zwischen mitbestimmungspflichtigem Ordnungsverhalten und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten verläuft fließend. Regelungen, die unmittelbar die Arbeitsleistung abfordern (z.B. täglich einen freien Platz suchen), gelten als Arbeitsverhalten und sind mitbestimmungsfrei. Regelungen zum betrieblichen Zusammenleben, wie der Umgang mit persönlichen Gegenständen oder die Nutzung von Schließfächern, gelten als Ordnungsverhalten und sind mitbestimmungspflichtig.

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Technische Überwachungseinrichtungen: Bestimmte Aspekte von Desk Sharing, wie die Nutzung von Buchungs- oder Belegungstools, fallen unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn damit eine Kontrolle der Leistung und des Verhaltens der Mitarbeitenden verbunden ist. Sobald ein Buchungstool Daten über Anwesenheitszeiten oder Nutzungsmuster erhebt, die auf Einzelpersonen rückführbar sind, greift das Mitbestimmungsrecht.

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – Gesundheitsschutz: Ergonomie-Anforderungen, Gefährdungsbeurteilungen und Hygieneregelungen für geteilte Arbeitsplätze können diesen Tatbestand erfüllen. Das LAG Baden-Württemberg lehnte ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG in einem konkreten Fall ab, da die Einführung von Desk Sharing allein nicht zu einer konkreten Gefährdung der Arbeitnehmer führe. Eine Gefährdungsbeurteilung müsse das erst feststellen.

§ 90 BetrVG – Informationspflicht: § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat frühzeitig und umfassend etwa über geplante Änderungen an Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen oder der Arbeitsumgebung zu informieren. Diese Informationspflicht greift bereits in der Planungsphase. Wer den Betriebsrat erst informiert, wenn die Umbaumaßnahmen bereits anlaufen, hat diesen Zeitpunkt verpasst.

§ 111 BetrVG – Betriebsänderung: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Einführung von Desk Sharing in der Regel nicht als Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG gewertet. Anders sieht es aus, wenn Desk Sharing Teil einer größeren Umstrukturierung ist.

Was sagt die Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates?

Die Rechtsprechung zum Thema Desk Sharing und Betriebsrat ist alles andere als einheitlich. Dasselbe Konzept wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Gerichten gegensätzlich bewertet. Es komme demnach nicht auf das Konzept als Ganzes an, sondern auf die einzelnen Regelungen darin. Drei Entscheidungen zeigen, wo die Gerichte die Grenzlinien ziehen.

Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main gab dem Antrag eines Betriebsrats statt, der die Unterlassung der Einführung von Desk Sharing verlangte. Das Gericht sah mehrere Mitbestimmungstatbestände als berührt an. Die einseitige Einführung dieses Arbeitssystems durch den Arbeitgeber sei deshalb unzulässig gewesen. Der Betriebsrat konnte die weitere Umsetzung schließlich per einstweiliger Verfügung stoppen.

LAG Düsseldorf (Az. 3 TaBVGa 6/17): Das LAG Düsseldorf entschied in einem anderen Fall, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hatte, weil das konkrete Konzept keine mitbestimmungspflichtigen Regelungen enthielt. Die Frage, wo genau die Trennlinie zwischen mitbestimmungsfreier Konkretisierung der Arbeitspflicht und mitbestimmtem Ordnungsverhalten liegt, ist dennoch auch nach dieser Entscheidung weitgehend ungeklärt. Eine grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fehlt bisher.

LAG Baden-Württemberg (Az. 21 TaBV 7/24, August 2024): Weder die Entscheidung, Desk Sharing einzuführen, noch eine begleitende Clean-Desk-Policy als solche unterliegen nach diesem Urteil der Mitbestimmung des Betriebsrats. Beides betreffe das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Allerdings können Regelungen zum Umgang mit persönlichen Gegenständen das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betreffen. Auch die Regelung der Nutzung bestimmter Betriebsflächen zu Pausen- und Arbeitszwecken kann mitbestimmungspflichtig sein.

Für die Praxis bedeutet das, dass nicht das Konzept als Ganzes, sondern jede einzelne Regelung darin auf Mitbestimmungspflicht geprüft werden muss. Wer pauschalisiert, liegt fast immer falsch.

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Was muss in der Betriebsvereinbarung zum Desk Sharing stehen?

Eine Betriebsvereinbarung ist in der Praxis der zuverlässigste Weg, um das Projekt rechtssicher umzusetzen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob im Einzelfall ein echtes Mitbestimmungsrecht besteht oder nicht.

Damit Desk Sharing und Arbeitsrecht vereinbar werden, muss eine rechtssichere Betriebsvereinbarung diese Kernpunkte regeln:

  1. Geltungsbereich: Welche Standorte, Abteilungen und Beschäftigtengruppen fallen unter die Vereinbarung? Gilt sie standortübergreifend, ist in der Regel der Gesamtbetriebsrat zuständig.
  2. Buchungsregeln: Wie wird ein Arbeitsplatz reserviert? Per App, Terminal oder spontan? Welche Vorlaufzeiten gelten, welche Stornierungsfristen?
  3. Clean-Desk-Policy: Welche persönlichen Gegenstände dürfen mitgebracht werden, wie werden sie aufbewahrt, wer stellt Schließfächer oder Rollcontainer bereit?
  4. Datenschutz und Buchungssystem: Digitale Buchungssysteme können unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG fallen, wenn sie Daten über Buchungszeiten, Anwesenheitsdauer oder individuelle Nutzungsmuster erfassen. Die Vereinbarung muss festlegen, welche Daten erhoben werden, wie lange diese gespeichert werden und wer darauf zugriffsberechtigt ist. Tools wie PULT umgehen diese Streitfrage von vornherein: Auswertungen erfolgen ausschließlich aggregiert auf Teamebene, ohne Rückschlüsse auf Einzelpersonen und erfüllen damit die Anforderungen, die Betriebsräte bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG typischerweise stellen.
  5. Ergonomie und Gesundheitsschutz: Vorgaben zur Ausstattung geteilter Plätze (Bildschirm, Tastatur, Stuhl), zur Reinigung und zu besonderen Bedürfnissen einzelner Beschäftigter.
  6. Sonderregelungen: Schwangere, Mitarbeitende mit Behinderung oder bestimmten Tätigkeitsprofilen können Anspruch auf einen festen Platz und besondere Desk-Sharing-Regeln haben.
  7. Kontrollmechanismen: Wie werden Buchungsdaten ausgewertet? Nur aggregiert auf Teamebene oder auch auf Einzelpersonenebene? Letzteres ist in der Regel mitbestimmungspflichtig und datenschutzrechtlich heikel.

Wie wird der Betriebsrat in Desk Sharing am besten eingebunden?

Immer wieder begehen Führungskräfte den Fehler, dass sie den Betriebsrat erst über die Einführung von Desk Sharing informieren, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist. Das ist taktisch unklug und verletzt in vielen Fällen § 90 BetrVG.

Sobald intern die Idee entsteht, Desk Sharing einzuführen, beginnt die Informationspflicht. Der Betriebsrat erhält Planungsunterlagen, Flächenkonzepte und Zeitpläne. Im nächsten Schritt wird das Konzept gemeinsam auf mitbestimmungspflichtige Regelungen geprüft: Welche Bereiche berühren § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 oder 7 BetrVG? Diese Prüfung verhindert, dass einzelne Regelungen später zum Stolperstein werden.

Sind mitbestimmungspflichtige Bereiche identifiziert, beginnen die formellen Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle. Dieses Verfahren kann Projekte um Monate verzögern. Nach Abschluss der Vereinbarung beginnt die Umsetzung. Eine Evaluationsklausel legt zudem fest, wann und wie die Betriebsparteien das Konzept gemeinsam überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Wer frühzeitig transparent kommuniziert und eine saubere Betriebsvereinbarung abschließt, hat die meisten Konflikte bereits vermieden, bevor sie entstehen. Für das Buchungssystem gilt dasselbe Prinzip.

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Hybrides Arbeiten

Arbeitsmodelle 2026 » Überblick & Vergleich

Mit dem passenden modernen Arbeitsmodell kannst du dein Team so aufstellen, dass du unnötige Kosten vermeidest und deine Mitarbeitenden rundum zufrieden bleiben.

Arbeitsmodelle im Überblick: Welches passt zu deinem Team?

Arbeitsmodelle beschreiben, wie, wann und wo Mitarbeitende ihre Arbeit erbringen. Vollzeit und Teilzeit? Schnee von gestern. 2026 prägen Hybrid, Remote, Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und Jobsharing den deutschen Arbeitsmarkt. 

Wer das falsche Modell wählt, schafft sich schnell unnötige Probleme wie überhöhte Bürokosten und unzufriedene Mitarbeitende an den Hals. Deshalb erklären wir dir in diesem Artikel die wichtigsten Modelle, zeigen Vor- und Nachteile und ordnen ein, welche rechtlichen Veränderungen in diesem Jahr besonders relevant sind.

Arbeitsmodelle: Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsmodelle definieren Umfang (Vollzeit, Teilzeit), Zeit (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Vier-Tage-Woche) und Ort (Büro, Homeoffice, Hybrid, Remote) der Arbeit.
  • Hybrides Arbeiten ist 2026 das verbreitetste Modell in deutschen Betrieben. Rund 60 Prozent der Bürobeschäftigten arbeiten mindestens einen Tag pro Woche aus dem Homeoffice.
  • Seit 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland unabhängig vom gewählten Arbeitsmodell zur systematischen Zeiterfassung verpflichtet.
  • Das Entgelttransparenzgesetz wurde 2026 verschärft und gilt nun bereits ab 100 Mitarbeitenden, mit direkten Folgen für Teilzeit- und Jobsharing-Modelle.

Was sind Arbeitsmodelle?

Ein Arbeitsmodell legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen ein Beschäftigter seine Arbeitsleistung erbringt. Es bestimmt drei Dimensionen:

  • Zeitlicher Umfang: Wie viele Stunden pro Woche arbeitet jemand? Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig?
  • Zeitliche Verteilung: Wann wird gearbeitet? Feste Arbeitszeiten, Gleitzeit, Schichtbetrieb oder Vertrauensarbeitszeit?
  • Arbeitsort: Wo wird gearbeitet? Im Büro, im Homeoffice, hybrid oder vollständig remote?

Diese drei Dimensionen lassen sich kombinieren. Eine Vollzeitkraft kann in Gleitzeit und hybrid arbeiten. Eine Teilzeitkraft kann in fester Schicht ausschließlich im Büro tätig sein. Aus den Kombinationen entstehen die Modelle, die wir in diesem Artikel betrachten.

Die wichtigsten Arbeitsmodelle nach Arbeitszeit

Der Stundenumfang ist die Basis jedes Arbeitsvertrags. Diese vier Modelle decken über 95 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland ab.

Vollzeit

Vollzeit umfasst in Deutschland in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche, abhängig vom Tarifvertrag oder der Branche. Vollzeitstellen bilden weiterhin den Standard, vor allem in Industrie, Handwerk und klassischen Verwaltungsberufen.

  • Vorteile: Volles Gehalt, klare soziale Absicherung, einfacher Karrierepfad. 
  • Nachteile: Geringere Flexibilität für Familie, Weiterbildung oder Nebentätigkeiten.

Teilzeit

Teilzeit liegt unterhalb der vollen Wochenarbeitszeit. Seit 2019 haben Beschäftigte nach dem Brückenteilzeitgesetz Anspruch auf eine zeitlich befristete Reduzierung mit Rückkehrrecht zur Vollzeit.

  • Vorteile: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, mehr Zeit für andere Verpflichtungen. 
  • Nachteile: Geringeres Einkommen, oft langsamere Karriereentwicklung, niedrigere Rentenansprüche.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Minijobs sind seit 2026 auf 603 Euro pro Monat begrenzt. Sie eignen sich für Studierende, Rentner oder als Zweitjobs.

  • Vorteile: Steuer- und sozialabgabenfrei für Arbeitnehmer, flexible Stundenverteilung, einfacher Einstieg in den Arbeitsmarkt.
  • Nachteile: Keine automatische Absicherung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, geringe Rentenansprüche, kein Schutz bei Arbeitslosigkeit.

Viertagewoche

Die Viertagewoche reduziert die Arbeitstage auf vier, oft bei gleichem Gehalt. In Deutschland wurde sie 2024 in mehreren Pilotprojekten getestet. Erste Ergebnisse zeigen höhere Produktivität pro Stunde, aber auch Herausforderungen in Servicebranchen mit festen Öffnungszeiten.

  • Vorteile: Mehr Erholungszeit, geringere Krankenstände, starkes Argument im Recruiting.
  • Nachteile: Schwer umsetzbar in Schicht- und Servicebetrieben, höhere Anforderungen an Prozesseffizienz, mögliche Einbußen bei Erreichbarkeit.

Arbeitsmodelle nach Arbeitszeitverteilung

Während der Stundenumfang den Rahmen setzt, bestimmt die Arbeitszeitverteilung den Alltag. Diese vier Modelle sind in Deutschland am verbreitetsten.

Gleitzeit

Bei Gleitzeit legen Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeit innerhalb eines Rahmens selbst fest. Eine Kernzeit (zum Beispiel 10 bis 15 Uhr) gibt in der Regel vor, wann alle erreichbar sein müssen. Außerhalb dieser Zeit sind Beschäftigte frei in ihrer Einteilung.

  • Vorteile: Bessere Vereinbarkeit mit Arztterminen, Familie oder Pendelzeiten, höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fehlzeiten. 
  • Nachteile: Erfordert zuverlässige Zeiterfassung, erschwert spontane Abstimmungen außerhalb der Kernzeit, Koordination im Team wird komplexer.

Vertrauensarbeitszeit

Hier zählt nur das Ergebnis, nicht die geleistete Stundenzahl. Mitarbeitende organisieren ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich. Wichtig ist, dass auch Vertrauensarbeitszeit nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Zeiterfassung ausgenommen ist. Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann gearbeitet wurde, auch wenn die Verteilung dem Mitarbeitenden überlassen bleibt.

  • Vorteile: Hohe Selbstbestimmung, starkes Argument im Recruiting von Fachkräften, Fokus auf Ergebnisse statt Präsenz. 
  • Nachteile: Risiko von unbezahlten Überstunden, schwierig umzusetzen ohne reife Führungskultur, dokumentationspflichtig trotz freier Einteilung.

Schichtarbeit

Schichtmodelle (Früh-, Spät-, Nachtschicht) finden sich primär in der Produktion, der Pflege, der Logistik und im Einzelhandel. Sie erfordern verlässliche Schichtpläne und transparente Kommunikation.

  • Vorteile: Durchgehende Erreichbarkeit des Betriebs, oft Schichtzulagen für Mitarbeitende, klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit. 
  • Nachteile: Gesundheitliche Belastung durch wechselnde Rhythmen (insbesondere Nachtschicht), schwierige Vereinbarkeit mit Familie, höhere Fluktuation in Branchen mit unattraktiven Schichten.

Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Personen eine Vollzeitstelle. Es wird besonders in Führungspositionen immer populärer. Mit dem verschärften Entgelttransparenzgesetz 2026 rücken aber auch hier rechtliche Anforderungen in den Vordergrund, denn beide Jobsharing-Partner müssen für gleichwertige Arbeit gleich vergütet werden und das Unternehmen muss diese Vergleichbarkeit dokumentieren können.

  • Vorteile: Macht Führungspositionen in Teilzeit zugänglich, kombiniert zwei Kompetenzprofile in einer Rolle, erhöht die Ausfallsicherheit bei Krankheit oder Urlaub. 
  • Nachteile: Hoher Abstimmungsaufwand zwischen den Partnern, komplexe Vergütungs- und Dokumentationspflichten, in der Praxis oft Mehraufwand für das Team drumherum.

Arbeitsmodelle nach Arbeitsort

Der Arbeitsort hat sich in den vergangenen Jahren am stärksten verändert. Vier Modelle prägen heute den Alltag deutscher Betriebe.

Büroarbeit (Vor-Ort-Modell)

Jahrzehntelang war die klassische Präsenz im Büro das Standardmodell. Sie funktioniert auch heute noch dort, wo physische Anwesenheit nötig ist. Für Unternehmen bedeutet dieses Modell den geringsten organisatorischen Aufwand, denn es gibt feste Plätze und eine planbare Auslastung. Der Preis sind hohe Fixkosten für Büroflächen und ein eingeschränkter Bewerberkreis, da viele Talente heute hybride oder remote Optionen erwarten.

  • Vorteile: Einfache Koordination, direkter Austausch im Team, starke Unternehmenskultur, geringe technische Anforderungen.
  • Nachteile: Hohe Fixkosten für Büroflächen, lange Pendelzeiten für Mitarbeitende, geringere Attraktivität im Recruiting.

Homeoffice

In diesem Modell arbeiten Mitarbeitende dauerhaft oder zumindest regelmäßig von zu Hause aus. Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht in Deutschland weiterhin nicht, viele Unternehmen bieten es aber freiwillig an. Das ist heutzutage auch nötig, denn viele qualifizierte Arbeitskräfte erwarten zumindest eine Homeoffice-Option.

  • Vorteile: Wegfall der Pendelzeit, bessere Konzentration, bessere Vereinbarkeit mit Familie und Privatleben.
  • Nachteile: Risiko von Isolation und schwächerer Teambindung, schwierigere spontane Abstimmung, höhere Anforderungen an Selbstorganisation und technische Ausstattung zu Hause.

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Hybrides Arbeiten

Hybrides Arbeiten kombiniert Büropräsenz mit ortsflexiblem Arbeiten nach klaren Regeln. Es gibt mehrere typische Varianten:

  • Office-First: Drei bis vier Tage Büro, ein bis zwei Tage Homeoffice.
  • Remote-First: Standardmäßig remote, nur an festgelegten Tagen oder zu bestimmten Anlässen geht es ins Büro.
  • Free Choice: Mitarbeitende entscheiden täglich innerhalb definierter Leitplanken, wo sie arbeiten.

Welche Variante gewählt wird, beeinflusst vorwiegend den organisatorischen Aufwand. Die Vor- und Nachteile des hybriden Modells gelten jedoch grundsätzlich für alle drei Ausprägungen:

  • Vorteile: Verbindet Konzentrationsphasen zu Hause mit Austausch im Büro, reduziert Bürofläche durch Desk Sharing, starkes Argument im Recruiting. 
  • Nachteile: Höherer Koordinationsaufwand, erfordert Buchungs- und Anwesenheitssysteme, Gefahr ungleicher Chancen zwischen Büropräsenten und Homeoffice-Kräften („Proximity Bias“).

Remote Work

Remote Work bezeichnet vollständig ortsunabhängiges Arbeiten, oft auch aus dem Ausland. Steuerrecht, Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Fragen werden komplex, sobald jemand länger als 25 Tage im Jahr aus einem anderen EU-Land arbeitet.

  • Vorteile: Zugang zu internationalem Talentpool, komplett wegfallende Büroflächenkosten, maximale Flexibilität für Mitarbeitende.
  • Nachteile: Komplexe rechtliche und steuerliche Fragen bei Auslandsaufenthalten, schwieriger Aufbau von Teamkultur, höhere Anforderungen an Führung und digitale Kommunikation.

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Arbeitsmodelle der Zukunft: Was ändert sich 2026?

Der Arbeitsmarkt steht niemals still. Fast im Gleichschritt entstehen neue Regelungen und Gesetze, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig schützen und die Balance bewahren sollen. Vier rechtliche und technologische Entwicklungen prägen 2026 die Arbeitsmodelle in Deutschland:

  1. Digitale Zeiterfassungspflicht greift voll: Seit dem BAG-Urteil 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Was bisher fehlt, ist die gesetzliche Konkretisierung: Das geplante Zeiterfassungsgesetz soll im Laufe des Jahres 2026 die elektronische Erfassung zur Pflicht machen. 
  2. Entgelttransparenzgesetz erweitert: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde in deutsches Recht überführt und gilt nun ab 100 Mitarbeitenden. Unternehmen müssen Lohnstrukturen offenlegen können. Das hat direkten Einfluss auf Teilzeit-, Jobsharing- und hybride Modelle, denn wer etwa eine reduzierte Stelle besetzt, muss anteilig genauso vergütet werden wie eine Vollzeitkraft mit gleicher Tätigkeit.
  3. KI-Governance im Personalbereich: Mit der Einführung des EU AI Act gelten ab 2026 strengere Regeln für KI-gestützte HR-Systeme. Tools, die in Recruiting oder Beurteilung eingreifen, gelten als Hochrisiko-Anwendungen und unterliegen Dokumentations- und Transparenzpflichten. Anwesenheitsanalysen und Auslastungsberichte dürfen außerdem keine Bewegungsprofile einzelner Personen erzeugen. Auswertungen müssen anonymisiert auf Team- oder Flächenebene erfolgen.
  4. Flächenoptimierung als Kostenfaktor: Bürokosten zählen zu den größten Fixposten vieler Unternehmen. Wer Mitarbeiter hybrid arbeiten lässt und nicht weiß, wer wann tatsächlich im Büro ist, zahlt für ungenutzte Quadratmeter. Echte Auslastungsdaten sind Voraussetzung für fundierte Flächenentscheidungen und sorgen dafür, dass man Kosten im Unternehmen senken kann.

PULT liefert diese Auslastungsdaten automatisch per WLAN.

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Welches Arbeitsmodell passt zu welchem Unternehmen?

Es gibt kein universell richtiges Modell. Unternehmen, die eine Herangehensweise kopieren, weil es bei anderen zuverlässig funktioniert, unterschätzen, wie stark die passende Wahl von der eigenen Ausgangslage abhängt. Vier Faktoren geben die Richtung vor:

  1. Branche und Tätigkeitsprofil: Wissensarbeit erlaubt mehr Flexibilität als produzierendes Gewerbe.
  2. Teamgröße und -kultur: Kleine Teams kommen oft mit informellen Absprachen aus, größere benötigen klare Regeln und Tools.
  3. Mitarbeitererwartungen: Junge Talente erwarten Hybrid- und Remote-Optionen. Laut PwC ist für 44 Prozent der Beschäftigten das Homeoffice-Angebot ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Arbeitgeberwahl, für weitere 42 Prozent wichtig, aber nicht entscheidend.
  4. Technische Infrastruktur: Hybrides Arbeiten funktioniert nur mit funktionierender Buchungssoftware, Anwesenheitserkennung und integriertem HR-System.

Wer hybride oder flexible Modelle einführt, sollte daher früh klären, wie Desk Sharing organisiert wird und wie die Auslastung gemessen wird.

Hybride und flexible Arbeitsmodelle umsetzen: Worauf es ankommt

Flexible, neue Arbeitsmodelle scheitern meistens an der Umsetzung. Vier Probleme tauchen in der Praxis besonders häufig auf.

Das erste ist die Diskrepanz zwischen Buchung und Realität. Mitarbeitende reservieren Schreibtische im Voraus, erscheinen dann aber nicht, oder kommen umgekehrt spontan ins Büro, ohne gebucht zu haben. Die Folge sind Auslastungsdaten, auf die sich keine Entscheidung stützen lässt.

Das zweite Problem betrifft den Office Manager. Ohne automatische Anwesenheitserfassung bleibt nur die manuelle Nachfrage im Team, wer heute im Büro ist. Das kostet Zeit und liefert trotzdem keine belastbaren Daten.

Dann gibt es da noch die Compliance. Zeiterfassung, Arbeitsschutzunterweisungen und Ersthelfer-Quoten setzen voraus, dass jederzeit dokumentiert werden kann, wer wann vor Ort war. In hybriden Teams gelingt das manuell kaum.

Schließlich darf auch der „Flurfunk“ zwischen Systemen nicht unterschätzt werden. Buchungsdaten liegen in einem Tool, HR-Daten im anderen, Raumpläne in einem dritten. Eine einheitliche Übersicht entsteht nicht.

Die Lösung liegt in der Kombination aus klaren Regeln und einem System, das diese Regeln im Hintergrund durchsetzt:

  1. Buchungsregeln definieren (wer darf wann, wie viele Tage Homeoffice, welche Teams an welchen Tagen vor Ort)
  2. Buchungstool bereitstellen, das in bestehende Systeme wie Slack, Microsoft Teams oder Outlook integriert ist
  3. Echte Anwesenheit automatisch erfassen, statt sich auf Buchungsdaten zu verlassen
  4. Auswertungen nutzen, um Flächen, Teams und Investitionen datenbasiert zu planen

PULT setzt genau hier an. Die Plattform bündelt Desk Booking, Raum- und Parkplatzbuchung, Besuchermanagement und automatische Anwesenheitserkennung über das Firmen-WLAN in einem System. Mitarbeitende buchen in zehn Sekunden direkt aus Slack oder Teams, der Check-in passiert automatisch und Office Manager erhalten in Echtzeit belastbare Daten zur Büroauslastung.

Hybrid heißt nicht Chaos.

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Arbeitssicherheit im Büro: Gesetzliche Pflichten, Ergonomie und Prävention
Büro Einblicke

Arbeitssicherheit im Büro: Gesetzliche Pflichten, Ergonomie und Prävention

Arbeitssicherheit im Büro dient der Gesunderhaltung der Mitarbeiter und der rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers. In modernen Hybrid-Büros stellt die Sicherheit aber neue Anforderungen an die Organisation von Desk Sharing und mobilem Arbeiten.

Arbeitssicherheit im Büro: Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtlicher Rahmen der Arbeitssicherheit im Büro: Basis sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die DGUV Information 215-410.
  • Gefährdungsbeurteilung im Büro: Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz die Risiken (physisch und psychisch) ermitteln und dokumentieren.
  • Ergonomie: Tische, Stühle und Monitore müssen anpassbar sein, um Skelett- und Muskelerkrankungen vorzubeugen.
  • Personal: Je nach Betriebsgröße sind Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Brandschutzhelfer in vorgeschriebener Anzahl zu benennen.
  • Sicherheitsunterweisungen: Mindestens einmal jährlich müssen alle Mitarbeiter über die Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz belehrt werden.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Arbeitssicherheit im Büro?

Die Arbeitssicherheit im Büro wird maßgeblich durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, welche durch die DGUV Information 215-410 konkretisiert werden.

Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber dazu, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, technische Standards für Bildschirmarbeitsplätze einzuhalten und durch regelmäßige Unterweisungen sowie die Bereitstellung von Ersthelfern die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es bildet das Fundament und verpflichtet den Arbeitgeber in § 5 dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden werden.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie definiert Mindestanforderungen für den Betrieb von Arbeitsstätten. Dies umfasst Aspekte wie Raumtemperatur, Belüftung, Beleuchtung sowie die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
  • DGUV Information 215-410 (ehemals BGI 650): Dieser Leitfaden der Berufsgenossenschaften ist der wichtigste Praxisstandard für Büros. Er enthält detaillierte Vorgaben zur Ergonomie, zu Stellflächen und zur sicherheitstechnischen Gestaltung von Arbeitsmitteln.
  • Bildschirmarbeitsverordnung (jetzt Teil der ArbStättV): Sie stellt spezifische Anforderungen an die Beschaffenheit von Monitoren, Tastaturen und die Software-Ergonomie, um Fehlbelastungen der Augen und des Bewegungsapparats vorzubeugen.

Verantwortung und Umsetzung der Arbeitssicherheit im Büro

Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung aller Maßnahmen ist allein der Arbeitgeber. Zur Unterstützung ist er ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung (nach ASIG und DGUV Vorschrift 2) nachzuweisen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte sind beratend tätig, aber wie das Freihalten von Verkehrswegen oder die korrekte Einstellung der Büromöbel erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Führungskräfte oder des Office Managements.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze erstellt?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das verlangte Mittel, um Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, diese Beurteilung für alle Arbeitsplätze durchzuführen, zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.

  1. Arbeitsbereiche festlegen: Einteilung des Büros in sinnvolle Einheiten, zum Beispiel Einzelbüros, Open Space, Besprechungsräume.
  2. Gefährdungen ermitteln: Erfassung aller physischen und psychischen Belastungen.
  3. Gefährdungen beurteilen: Bewertung des Risikos (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens).
  4. Schutzmaßnahmen festlegen: Auswahl geeigneter Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technisch vor Organisatorisch vor Personell).
  5. Maßnahmen umsetzen: Realisierung der geplanten Verbesserungen.
  6. Wirksamkeit prüfen: Kontrolle, ob die Maßnahmen das Risiko tatsächlich gesenkt haben.
  7. Dokumentieren und fortschreiben: Rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse und Anpassung bei Veränderungen (z. B. neue Büromöbel oder Software).

Berücksichtigung psychischer Belastungen im Büro

Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz explizit vor, dass auch die psychische Gefährdungsbeurteilung Teil des Prozesses sein muss. Im Büro stehen hier Faktoren wie Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit, fehlende Erholungsphasen oder unzureichende Arbeitsorganisation im Mittelpunkt der Betrachtung. Ziel ist die Prävention von stressbedingten Erkrankungen und Burnout.

Besonderheit: Gefährdungsbeurteilung bei hybrider Arbeit (Büro/Homeoffice)

Durch den Wechsel zwischen Büro und Homeoffice muss die Beurteilung über die Zeit im Büro hinausgehen. Der Arbeitgeber muss auch Gefährdungen für das Arbeiten zuhause und von unterwegs betrachten. Da er im privaten Raum seiner Mitarbeiter kein direktes Kontrollrecht hat, erfolgt dies über Selbstauskunftsbögen und Unterweisungen zur ergonomischen Gestaltung des Heimarbeitsplatzes.

Welche ergonomischen Anforderungen müssen Büroarbeitsplätze erfüllen?

Die Ergonomie am Arbeitsplatz zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen an die körperlichen Eigenschaften des Menschen anzupassen. Übergeordnet sollen Fehlbelastungen und chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparats vorgebeugt werden.

Die DGUV Information 215-410 sowie die Normen DIN EN 527-1 (Schreibtische) und DIN EN 1335 (Bürostühle) definieren hierfür exakte Mindestanforderungen.

Der ergonomische Bürostuhl

Ein geeigneter Stuhl muss dynamisches Sitzen ermöglichen und individuell einstellbar sein:

  • Sitzhöhe: Die Oberschenkel sollten leicht abfallen, die Füße vollflächig auf dem Boden stehen (Winkel im Knie ca. 90° oder etwas mehr).
  • Rückenlehne: Sie muss eine Lordosenstütze besitzen, die die natürliche Krümmung der Wirbelsäule im Lendenbereich unterstützt.
  • Dynamik: Die Lehne sollte beweglich sein (Synchronmechanik), um den Wechsel zwischen Vor- und Zurücklehnen zu fördern.

Der Arbeitstisch im Büro

Der Schreibtisch muss ausreichend Platz für die Arbeitsmittel sowie die richtige Arbeitshöhe bieten:

  • Maße: Die Standardfläche beträgt 160 x 80 cm. Eine Tiefe von mindestens 80 cm ist notwendig, um den Sehabstand zum Monitor einzuhalten.
  • Höhe: Bei festen Tischen liegt das Standardmaß bei 74 cm (± 2 cm). Ideal sind jedoch höhenverstellbare Sitz-Steh-Tische (Wechsel zwischen 65 cm und 125 cm), um die Herz-Kreislauf-Belastung zu senken.
  • Oberfläche: Sie muss reflexionsarm und matt sein, um Blendungen durch Lichtquellen zu vermeiden.

Monitor und Eingabegeräte für das Büro

Die Platzierung der Technik wirkt sich auf die Belastung von Nacken und Augen aus:

  • Sehabstand: Je nach Monitorgröße sollte dieser zwischen 50 cm und 70 cm liegen.
  • Blickwinkel: Die oberste Zeile auf dem Bildschirm sollte sich deutlich unterhalb der Augenhöhe befinden, sodass der Blick leicht nach unten geneigt ist.
  • Anordnung: Der Monitor muss frontal vor dem Nutzer stehen (keine verdrehte Körperhaltung). Tastatur und Maus sollten so platziert sein, dass die Unterarme entspannt auf dem Tisch aufliegen können.

Licht, Lärm und Klima im Büro

  • Beleuchtung: Für Büroarbeit ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux vorgeschrieben. Tageslicht ist zu bevorzugen, wobei Blendungen durch Jalousien vermieden werden müssen.
  • Lärm: Der Schalldruckpegel sollte bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A) nicht überschreiten.
  • Raumklima: Die empfohlene Raumtemperatur liegt zwischen 20 °C und 22 °C. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 % und 60 % betragen.

Wie viele Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte brauche ich für das Büro?

Die Anzahl der zu benennenden Personen im Arbeitsschutz ist gesetzlich festgeschrieben und richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb anwesenden Versicherten gemäß DGUV Vorschrift 1.

  • Ersthelfer: In Büros mit bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss ein Ersthelfer eingesetzt werden. Ab 21 Mitarbeitern müssen mindestens 5 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein.
  • Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Ab einer Betriebsgröße von 20 Beschäftigten ist die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtend. Er unterstützt den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Unfallverhütung.
  • Brandschutzhelfer: Hier gilt ebenfalls eine Quote von in der Regel 5 % der Beschäftigten. Hier findest du alle Details zur Ausbildung und Ausstattung für den Brandschutz im Büro.

Wichtig für die Planung: Der Arbeitgeber muss durch Urlaubs- und Krankheitsphasen sowie Hybrid-Work-Modelle sicherstellen, dass die erforderliche Anzahl an Helfern zu jeder Zeit physisch im Büro präsent ist.

Wie wird die Arbeitssicherheit im Büro bei Desk Sharing und Hybrid Work umgesetzt?

Die Einführung von Arbeitsmodellen wie Desk Sharing und Hybrid Work verändert die Anforderungen an den Arbeitsschutz grundlegend. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auch bei täglichem Nutzerwechsel und im Homeoffice erreicht werden.

  • Ergonomie: Da jeder Mitarbeiter andere körperliche Voraussetzungen mitbringt, müssen geteilte Arbeitsplätze (Shared Desks) verschiedentlich nutzbar und einfach anpassbar sein.
  • Flächennutzung und Kapazitäten: In Open-Space-Konzepten besteht die Gefahr der Überbelegung, was die Lärmbelastung erhöht und Fluchtwegkonzepte untergraben kann.
  • Psychische Belastung: Die Ungewissheit, morgens keinen adäquaten Arbeitsplatz zu finden („Desk Hunting“), erzeugt zusätzlichen Stress und mindert die Konzentration.
  • Hygiene: Häufige Nutzerwechsel erfordern Hygieneregeln und angepasste Reinigungszyklen.

Wie hilft Buchungssoftware bei der Arbeitssicherheit und Gesundheit im Büro?

PULT ist unsere Software für Arbeitsplatz- und Raumbuchung sowie automatisierte Anwesenheitserkennung. Sie dient vielen Arbeitgebern als Plattform, um deren Fürsorgepflicht sicherzustellen. Die Software enthält Funktionen für Ergonomie, Notfallmanagement und Gesundheitsschutz:

  • Equipment-Filter: Beschäftigte können gezielt nach Plätzen mit höhenverstellbaren Tischen (Sitz-Steh-Tischen), ergonomischen Stühlen oder speziellen Monitoren suchen.
  • Feste Zuweisungen bei Bedarf: Für Mitarbeiter mit besonderen medizinischen bzw. körperlichen Anforderungen ermöglicht PULT die dauerhafte Reservierung fester Plätze als Ausnahme vom Desk Sharing.
  • Emergency Export: Per Knopfdruck generieren Administratoren eine Liste aller tatsächlich anwesenden Personen. Dank WLAN-Erkennung (PULT Presence) werden auch „No-Shows“ oder spontane Besucher präzise erfasst.
  • Kapazitätskontrolle: Die Software verhindert automatisch die Überbelegung von Zonen. So werden Brandschutzauflagen und Fluchtwegkapazitäten technisch mitgedacht.
  • AI Health & Safety Agent: Unser KI-Agent unterstützt dabei, Arbeitsschutzvorschriften in Aufgaben umzuwandeln und Compliance-Dokumente für Audits mit realen Präsenzdaten vorauszufüllen.
  • Lärm- und Akustikmanagement: Durch die klare Zonierung in Ruhe- und Teamzonen sowie die Buchbarkeit von Telefonboxen wird akustischer Stress reduziert.
  • Psychische Entlastung: Die Garantie eines fest reservierten Platzes eliminiert den Stress der morgendlichen Suche und sorgt für einen ruhigen Start in den Arbeitstag.
Tipp: Mehr zur automatischen Anwesenheitserkennung per WLAN erfährst du bei PULT Presence.

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